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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: N0rdlicht am 29. Mai 2017, 20:35:41und das war der Punkt, der mir nicht klar wurde.
Nur wenn Sie keine erste Tätigkeitsstätte haben, können Sie Reisekosten geltend machen.
Zitat von: N0rdlicht am 24. Mai 2017, 20:03:52
Gucken Sie sich mal das angehängte Dokument an. Dort sollten Sie fündig werden auch wenn es nicht explizit für Soldaten ist.
Zitat von: MiraC am 29. Mai 2017, 10:24:13Wo finde ich dieses Schreiben denn?
Frag mal bei Deinem ReFü nach , es gibt auch noch ein Schreiben für Soldaten des BmvG, da steht das alles noch etwas genauer.