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Autor Roughnecks
 - 31. Mai 2017, 11:33:11
Danke Dir.

Gesendet von meinem SM-G955F mit Tapatalk

Autor LwPersFw
 - 31. Mai 2017, 09:56:04
Durch den Erlass BMVg WV II 5 (Travel Management) - Az 21-10-02 vom 23. Februar 2012 wurde eine Änderung der UKV-Bestimmungen vorgenommen.

Im damalig geltenden Erlass BMVg - S II 4 - Az 21-10-02 vom 4. März 1997 (heute Regelung B-2213/6)
"Zusage der Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland"

war folgende Änderung vorzunehmen:

"Des Weiteren bitte ich in o. a. Bezugserlass jeweils die Worte ,,von ihrem Ehegatten getrennt lebende Berechtigte" ersatzlos zu streichen."

Folge:

Von ihrem Ehegatten / ihrer Ehegattin getrennt lebende Berechtigte sind bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils wie verheiratete Soldaten/Soldatinnen zu behandeln.
Autor Roughnecks
 - 30. Mai 2017, 19:07:22
Guten Abend Kameraden,

seit ich bei der Bundeswehr bin habe ich einen anerkannten Hausstand.

Da ich während der Dienstzeit geheiratet habe, wird der Hausstand so oder so automatisch anerkannt.

Wie verhält es sich jetzt bei einer Trennung vom Ehepartner? Wird eine neue Wohnung trotzdem automatisch anerkannt da wir ja noch verheiratet sind (obwohl wir an verschiedenen Adressen leben), oder muss ich diese Wohnung wieder über das BwDLZ anerkennen lassen?

Danke im voraus!