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Zitat von: BulleMölders am 07. Juni 2017, 07:15:27
Zu das ein "Arbeitgeber" ist und das entnehme ich Ihrem Beitrag, dann ist die gemeinsame Versteuerung der verschiedenen Bezüge unter einer Steuerklasse richtig. Der "Arbeitgeber" kann nur eine Steuerklasse für Sie für einen Zeitraum aus der ELStAM abrufen.
ZitatWie errechnet sich z.B. der angegebene Betrag der ÜG von 2717,71 €?die letzten Besoldungsmerkmale als Soldat waren Besoldungsgruppe A8 Stufe 4, Familienzuschlag der Stufe 1, Amtszulage in Höhe von 64,67 €
ZitatGibt es schon einen Ruhensregelungsbescheid?Nein, habe noch keinen Bescheid über eine Festsetzung etc. erhalten
ZitatWurde die letzte Gesetzesänderung im Rahmen des Versorgungsrücklagegesetzes bereits berücksichtigt?Dazu kann ich keine Angaben machen
ZitatWelches Einkommen wurde Ihrer Bezügestelle gemeldet?Das müssten meine Sachbearbeiter in Wiesbaden vermutlich unter sich ausmachen
Zitat
Wurden die Werbungskosten abgezogen?
Wurde die Mindestbelassungsgrenze berücksichtigt?
Zitat von: Bezügerechnerin am 07. Juni 2017, 10:16:55
Weiter sind die Bezügestellen angehalten ein fiktives Einkommen anzusetzen bis eine endgültige Verdienstbescheinigung vorliegt.