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Zitat von: Ralf am 25. Juni 2017, 13:25:58
Sobald die ganzen Testungen für dieses Jahr durch sind bzw. wieder Luft ist, aber das braucht dich nicht zu interessieren, weil du ja eine Eignung hast..
Das Verfahren ist geregelt in der GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 27-03-00.
Du solltest wohl eher mal mit dem PersFw sprechen, als "hab gehört...".
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2017, 12:11:46
Wann hast du denn deine Bewerbung abgegeben? Nach dem 01.03.? Dann zählt die Bewerbung erst für nächstes Jahr und damit wäre auch keine Eile. Allerdings warum solltest du nochmal zum ACFüKrBw, da du doch die Eignung schon hast.