ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Getulio am 29. Juni 2017, 20:05:14
Gut, eine Promotion hätte ich jetzt weniger unter "Ausbildung" subsumiert, aber wenn Sie so wollen, auch das.
Zitat von: KurtiG am 27. Juni 2017, 10:25:27
Herabsetzung in der Besoldungsgruppe vor 7 Jahren, Wiedereinstellungszusage mit höherem Dienstgrad wegen zwischenzeitlicher beruflicher Weiterqualifizierung dieses Jahr![]()
Zitat von: Getulio am 28. Juni 2017, 23:57:42
Wobei bei den meisten davon der Werdegang Bw verlassen, Ausbildung machen, wiedereingestellt werden, eher abwegig ist. Dürfte schon StUffz/OMT sein.
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2017, 14:35:33
Herabsetzung in der Besoldungsgruppe von StUffz A7 zu StUffz A6? Sonst wäre mir nämlich nur Dienstgradherabsetzung bekannt.
Zitat von: KurtiG am 27. Juni 2017, 10:25:27
Logisch, sie sind als "Personalmaßnahme" auch für jeden sichtbar, auch in der Personalakte. Eine Tilgung brächte also gar nichts.
Zitat von: Getulio am 26. Juni 2017, 19:22:32
Dienstgradherabsetzung und Entfernung werden meines Wissens auch nicht getilgt.
Zitat von: KlausP am 26. Juni 2017, 19:14:52
Außerdem hängt das auch davon ab, was bei dem gerichtlichen Distiplinarverfahren heraus gekommen und wie lange eine mögliche Verurteilung her ist.
Zitat von: KurtiG am 26. Juni 2017, 15:43:42
Dürfte eigentlich kein Problem sein. Sogar mit gerichtlichem Disziplinarverfahren ist eine Wiedereinstellung durchaus möglich.
Zitat von: Insidious Whisper am 21. Juni 2017, 14:32:17
Ich habe mich vor wenigen Tagen für die Feldwebellaufbahn im Truppendienst beworben (26 y/o, Realschule, abgeschlossene Berufsausbildung, keine Vorstrafen o/ä, Dienstzeugnis wurde vom KarrB mit 2~3 bewertet).
Darüber hinaus sagt meine KarrB zu mir, dass das Diszi wohl keine Auswirkungen hat, jedoch war dieser Ansicht ein anderer KarrB nicht.
Es ist nach wie vor ein "Traum" für mich in einer verantwortungsvollen Position zu dienen. Mache mir aber sehr viele Gedanken zwecks Disiz.
Hat jemand Erfahrungen als Wiedereinsteller inklv. Disiz gemacht?
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 22. Juni 2017, 23:04:03
Bei uns in der Einheit gab es auch regelmäßig den Fall, dass "Diszis" nicht nach der Tilgungsfrist entfernt wurden, trotz Hinweisen der Kameraden.