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Autor justice005
 - 26. Juli 2017, 20:11:18
Das ist eine alte Legende, die immer mal wieder herum erzählt wird. Diese Legende gibt es auch bei Beamten und anderen, die im Staatsdienst tätig sind. Es ist aber völliger Humbug. Auch ein Multimillionär kann Soldat oder Beamter werden, wenn er es will. Warum auch nicht? Beamte (und auch Soldaten) sollen unbestechlich und nicht anfällig für Korruption sein. Deshalb sind hohe Schulden ein Problem. Vermögen hingegen nicht.

Autor schlammtreiber
 - 26. Juli 2017, 16:48:07
Zitat von: blamrfreeman am 25. Juli 2017, 18:25:00
Ich habe mal von einem OSG gehört (ein Stabsdienstsoldat), dass es einen Paragraphen gäbe, der wohl
die Einstellung bei zu guter wirtschaftlicher Situation verhindern würde/auch die Verlängerung eines Soldaten verhindern würde.

Wahrscheinlich hat der Kamerad den noch aus Zeiten der Wehrpflichtarmee stammenden Mythos im Hinterkopf, nach dem "zu gut verdienende" nicht so gern herangezogen werden, weil der Verdienstausfall zu teuer kommt... ist aber eben auch nicht so ganz Phase.
Autor wolverine
 - 26. Juli 2017, 16:07:53
Und dann wäre da noch der Art. 33 Abs. 2 GG...
Autor SDW
 - 26. Juli 2017, 13:37:19
Zitat von: Flexscan am 25. Juli 2017, 18:41:27
Die finanzielle Situation wird mWn berücksichtigt, wenn es sich um sicherheitsrelevante Dienstposten handelt.
Soweit mir bekannt ist allerdings nur bei Schulden.
Sonst könnte zB ein fremder Nachrichtendienst an den Kameraden herantreten und mit grösseren Geldbeträgen bestechen, um an Informationen zu kommen.
Hat man einen grösseren Schuldenberg, ist die Verlockung doch recht gross die Summe anzunehmen.

Würde mich aber wundern, das die Kameraden vom MAD tätig werden, wenn man gut bestückt ist nach nem Erbe oder whatever,
Richtig.
Das, und evtl. Nebengewerbe, ist meines Wissens nach auch die einzige Situation, wo der Dienstherr sich für die privaten Finanzen interessiert.
Autor KlausP
 - 25. Juli 2017, 19:08:24
Zitat... Ich habe mal von einem OSG gehört (ein Stabsdienstsoldat), dass es einen Paragraphen gäbe, der wohl die Einstellung bei zu guter wirtschaftlicher Situation verhindern würde/auch die Verlängerung eines Soldaten verhindern würde. ...

Dann fragen Sie doch bitte den OStGefr mal nach der konkreten Rechtsgrundlage. In der Soldatenlaufbahnverordnung steht sowas jedenfalls nicht und die ist die Grundlage für Einstellung, Laufbahnwechsel und Beförderung.
Autor Flexscan
 - 25. Juli 2017, 18:41:27
Die finanzielle Situation wird mWn berücksichtigt, wenn es sich um sicherheitsrelevante Dienstposten handelt.
Soweit mir bekannt ist allerdings nur bei Schulden.
Sonst könnte zB ein fremder Nachrichtendienst an den Kameraden herantreten und mit grösseren Geldbeträgen bestechen, um an Informationen zu kommen.
Hat man einen grösseren Schuldenberg, ist die Verlockung doch recht gross die Summe anzunehmen.

Würde mich aber wundern, das die Kameraden vom MAD tätig werden, wenn man gut bestückt ist nach nem Erbe oder whatever,
Autor CIRK
 - 25. Juli 2017, 18:36:35
Hört sich alles eher nach "Sprücheklopfer" an.
Autor Pericranium
 - 25. Juli 2017, 18:36:01
Zitat von: blamrfreeman am 25. Juli 2017, 18:34:58
Tja, soweit ich weiß, möchte der Herr erst SaZ4 machen, und daraufhin Laufbahnwechsel zum Offz.

Hab auch keine Ahnung, warum man mit dem Vermögen nichts anderes macht, aber dies
sei jedem selber überlassen.

Wie bereits erwähnt, ich hielts auch für Blödsinn, ich prüfe nur, da der Kamerad schon in ein paar Fettnäpfchen getreten ist.,
und wir vermeiden wollen, dass es noch mehr werden.

Wieso sollte man es nicht tun, wenn man Spaß daran hat?

Und ja, ich halte das auch für absoluten Schwachsinn.
Autor 200/3
 - 25. Juli 2017, 18:35:54
ZitatDie Frage ist aber, was so jemand sich vom Dienst in der Bw verspricht?

Es gibt Kreise, in denen es zum "guten Ton" gehört, gedient zu haben. Sieht man z.B. immer wieder mal bei den ROAs bei den Aufklärern. Wobei in diesem Fall dann FWDwohlnicht ganz standesgemäß wäre...
Autor blamrfreeman
 - 25. Juli 2017, 18:34:58
Tja, soweit ich weiß, möchte der Herr erst SaZ4 machen, und daraufhin Laufbahnwechsel zum Offz.

Hab auch keine Ahnung, warum man mit dem Vermögen nichts anderes macht, aber dies
sei jedem selber überlassen.

Wie bereits erwähnt, ich hielts auch für Blödsinn, ich prüfe nur, da der Kamerad schon in ein paar Fettnäpfchen getreten ist.,
und wir vermeiden wollen, dass es noch mehr werden.
Autor SDW
 - 25. Juli 2017, 18:30:22
Die private Finanzlage wird bei der Bewerbung, Einstellung oder Verlängerung nicht, bzw. nicht im Detail, geprüft. Allenfalls wird nach vorhandener Verschuldung (Sicherheitsrisiko) gefragt.

Also ist das nach meinem Stand absoluter Humbug.

Die Frage ist aber, was so jemand sich vom Dienst in der Bw verspricht?
Autor blamrfreeman
 - 25. Juli 2017, 18:25:00
Melde mich hier mal wieder mit einer Frage, für einen Kameraden.


Ich habe mal von einem OSG gehört (ein Stabsdienstsoldat), dass es einen Paragraphen gäbe, der wohl
die Einstellung bei zu guter wirtschaftlicher Situation verhindern würde/auch die Verlängerung eines Soldaten verhindern würde.

Wollte nun wegen eines Kameraden, der, obwohl sehr jung, (und FWD aktuell, plant SAZ) sehr gut finanziell situiert ist,
fragen ob es dieses Kriterium wirklich gibt, oder, wie so oft, nur dummes Mannschafter-Geschwätz ist.

Hab das allerdings schon mehrmals irgendwo in Diskussionen gehört, könnte aber trotzdem nur ein BW-Mythos sein,
da mir niemals jemand den Paragraphen nennen konnte.

Begründung war immer irgendwie Anti-Korruption, Primärziel im Einsatz, etc.

Wäre für Antworten dankbar.

P.S.: Weiß keine aktuelle Zahl fürs Vermögen, ist aber wohl mehr Zinsertrag monatlich als eine B- Besoldung Brutto bei einem Brigadegeneral hergibt.

Danke für eure Antworten im Voraus.