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Autor Echo12
 - 27. Juli 2017, 11:56:57
Alles klar, habe es verstanden. Vielen Dank für die Antworten!
Autor Ralf
 - 26. Juli 2017, 16:50:45
Bei Einstellungen mit einem höheren DGrad als HptFw werden auch immer die Bedarfsträger gefragt, ob das in das innere Gefüge der Einheit passt. Und dann muss eine Planstelle vorhanden sein. ist das erfüllt, wird man die Einstellung auch so vornehmen.
Wir hatten einmal einen Fall, da haben wir "nur" der Einstellung als HptFw statt StFw zugestimmt, weil der TEFhr HptFw war. Ansonsten hätte man ihm ein andere Stelle anbieten müssen, wenn er damit nicht einverstanden gewesen wäre.
Autor SDW
 - 26. Juli 2017, 13:35:18
Zitat von: Echo12 am 26. Juli 2017, 12:21:43
Bedeutet das, dass ich (natürlich erst nach bestandener Eignungsprüfung im Karrierecenter) mit dem Dienstgrad
Stabsfeldwebel eingestellt werden würde?
Du kannst als Stabsfeldwebel eingestellt werden, weil die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Es ist prinzipiell aber auch eine Einstellung mit niedrigerem Dienstgrad möglich, exakt kann Dir das erst der Einplaner beantworten.

Außerdem wird der Grundwehrdienst und die Ausbildungszeit auf die Erfahrungsstufe angerechnet, soweit anerkannt auch die Berufsjahre.
Im Optimalfall wirst Du dann als SFw mit A9 Stufe 4 eingestellt.
Autor Echo12
 - 26. Juli 2017, 12:21:43
Hallo Forencommunity,

ich habe eine Frage bezüglich der Einstellung mit höherem Dienstgard.
Aufgrund meines Alters und meiner Ausbildung, kommt für mich der Sanitätsdienst in Frage.

Kurz zu mir. Ich bin 34 Jahre alt (bald 35), habe Abitur, Grundwehrdienst 2003 bis 2004 geleistet und bin seit September 2008 als Gesundheits- und Krankenpfleger tätig.
Im September 2017 habe ich somit 9 Jahre in meinem Beruf gearbeitet.

In der Soldatenlaufbahnverordnung finde ich folgendes:

Zitat
§ 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung
(1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann als Feldwebelanwärterin oder
Feldwebelanwärter eingestellt werden
1.   mit dem Dienstgrad Unteroffizier, wer
a)   eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben
hat und
b)   über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt,
c)   im Militärmusikdienst nur, wer die Bildungsvoraussetzungen nach Buchstabe a erfüllt und eine für den
Musikerberuf übliche, mindestens dreijährige erfolgreiche praktische und theoretische Ausbildung in
einem musikalischen Bildungsinstitut, bei einem Mitglied eines Kulturorchesters oder einer Lehrerin
oder einem Lehrer in freiberuflicher Tätigkeit (Privatmusikerzieherin oder Privatmusikerzieher)
abgeschlossen hat,
2.   mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier, wer
a)   das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand erworben hat und jeweils über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren
Berufsabschluss verfügt oder
b)   eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben
hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine
mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.
(2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad
Feldwebel eingestellt werden

1.   im Truppendienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im allgemeinen Fachdienst, wer
a)   in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf die Meisterprüfung oder eine dieser nach
Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder die Abschlussprüfung an einer
mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat oder

b)   einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des
mittleren Dienstes erfolgreich abgeschlossen hat,
2.  im Sanitätsdienst, wer die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Arztfachhelferin oder
Arztfachhelfer, Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder
Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Krankenschwester
oder Krankenpfleger, Medizintechnikerin oder Medizintechniker, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut,
zahnmedizinische Fachhelferin oder zahnmedizinischer Fachhelfer, Zahntechnikerin oder Zahntechniker
besitzt oder wer über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss in einem
technischen Assistenzberuf oder einem Assistenzberuf im Gesundheitswesen verfügt,
3.   im Militärmusikdienst, wer das Grundstudium an einer Hochschule für Musik mit dem Vordiplom
abgeschlossen oder eine gleichwertige Qualifikation erworben hat.
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren
Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere
Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche
Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein
und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die
Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung

1.   als Oberfeldwebel ein Jahr,
2.   als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3.  als Stabsfeldwebel neun Jahre.

Bedeutet das, dass ich (natürlich erst nach bestandener Eignungsprüfung im Karrierecenter) mit dem Dienstgrad
Stabsfeldwebel eingestellt werden würde?

Bitte die Frage nicht falsch verstehen. Das soll nicht die Motivation sein, mich für die Bundeswehr zu bewerben.
Ich bin aber bei der Beschäftigung mit dem Thema darüber "gestolpert" und möchte gerne wissen,
ob mir hier dazu jemand Auskunft geben kann. Finanziell ist das im Vergleich zum Einstellungsdienstgrad "Feldwebel"
ja dann doch nochmal ein ganz schöner Unterschied.

Vielen Dank für eure Antworten!