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Zitat von: CaptainJack am 02. August 2017, 13:55:56
Ich glaube nämlich nicht, dass dieser Fehler in der Einkommenssteuererklärung Berücksichtigung findet.
Zitat von: StOPfr am 02. August 2017, 14:17:45Zitat von: Bezügerechnerin am 02. August 2017, 13:54:33
Wird durch die Veranlagung durch die Betriebsstättenbesteuerung ein höherer Hebesatz angewandt als am Wohnsitz des
Arbeitnehmers/Soldaten gilt (z.B. 9% Betriebsstätte statt 8% Wohnsitz), so erstatten die Kirchen den
Unterschiedsbetrag (sogenannte Hebesatzdifferenz) auf Antrag. Das wäre einen Versuch wert.
Danach heilt also nicht eine Steuererklärung den "Fehler", sondern nur ein gesonderter Antrag.
Zitat von: CaptainJack am 02. August 2017, 13:55:56
Resümee: Wenn ich das richtig verstehe was mir bisher geschrieben wurde, bezahle ich zwar
unter dem Jahr die 9% in RLP wegen dem BVA Wiesbaden, jedoch wird es bei der Einkommenssteuererklärung
"berichtigt", weil dort nur noch 8% der festgesetzten Einkommenssteuer als Berechnungsgrundlage
verwendet werden?!![]()
Zitat von: Bezügerechnerin am 02. August 2017, 13:54:33
Wird durch die Veranlagung durch die Betriebsstättenbesteuerung ein höherer Hebesatz angewandt als am Wohnsitz des
Arbeitnehmers/Soldaten gilt (z.B. 9% Betriebsstätte statt 8% Wohnsitz), so erstatten die Kirchen den
Unterschiedsbetrag (sogenannte Hebesatzdifferenz) auf Antrag. Das wäre einen Versuch wert.
ZitatHaben Sie noch nie eine Steuererklärung gemacht?
ZitatUnd was du an Kirchensteuer eventuell zu viel gezahlt hast bekommst du doch mit deiner Steuererklärung wieder.
Zitat von: BulleMölders am 02. August 2017, 13:09:55
Zuviel gezahlte Kirchensteuer bekommt man bei der jährlichen Einskommensteuerveranlagung zurück. Genauso wie man zu wenig gezahlte nachzahlen muss.
Zitat von: CaptainJack am 02. August 2017, 12:46:25
Mein Hauptwohnsitz befindet sich in Bayern, jedoch zahle ich Kirchensteuer nach dem Kirchensteuergesetz von Rheinland-Pfalz, da ich dort in 2002 meine Grundausbildung (Germersheim) hatte. Ist das so richtig? Hat jemand von Euch das schon mal versucht zu ändern? Wenn ja, wie?
Zitat von: CaptainJack am 02. August 2017, 12:46:25
Ich fragte mich schon mehrmals, ob das so seine Richtigkeit hat. Nicht das ich aus der Kirche austreten möchte, aber ich denke schon, dass es angemessen ist, dass auch die Kirche das Geld bekommt, welcher ich mich zugehörig fühle.