ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Joker88 am 07. August 2017, 21:16:45Nein der SiBe weiß nicht Bescheid, nur der s2fw mit dem ich bereits öfters diskutiert.
Naja die ganze Sache geht jetzt gute 4 Monate. Jedoch ist der jüngste Vorfall dass beide sich darüber amüsiert haben noch keine 5 Tage her. Ich habe halt in einem der betroffenen Bereiche einen guten Freund der mit natürlich alles steckt und sich selbst alles aufschreibt....nur hat er halt auch bedenken gegen seine eigene TE etwas zu sagen...
Zitat von: Kestrel am 07. August 2017, 15:37:47Zitat von: Joker88 am 07. August 2017, 12:42:55Der S2 streitet seit Wochen / Monaten natürlich alles ab. Der SiBe sitzt an einer höheren Dienststelle, jedoch weiß ich nicht ob ich mich bereits vor einer schriftlichen Beschwerede melden sollNur damit ich das richtig verstehe: Der SiBe / S2 Offz im Btl (?) weiß "seit Wochen bzw. Monaten" von dem Vorwurf, dass sein Gehilfe / S2 Fw möglicherweise sensible Informationen aus der Sicherheitsakte zusammen mit dem S1 Offz besprochen hat und sich beide darüber köstlich amüsiert haben sollen? Und er hält es für ausgeschlossen, dass sein Fw so etwas gemacht haben könnte? Oder streitet "nur" der S2 Fw selber diese Sache ab?
Zitat von: F_K am 07. August 2017, 18:53:02... dann sind gewisse Fristen nach WBO abgelaufen ....Das mag schon sein, aber wenn hier tatsächlich ein eklatantes Dienstvergehen begangen ist, dann muss der Vorgesetzte trotzdem tätig werden.
Zitat von: Joker88 am 07. August 2017, 12:42:55Der S2 streitet seit Wochen / Monaten natürlich alles ab. Der SiBe sitzt an einer höheren Dienststelle, jedoch weiß ich nicht ob ich mich bereits vor einer schriftlichen Beschwerede melden sollNur damit ich das richtig verstehe: Der SiBe / S2 Offz im Btl (?) weiß "seit Wochen bzw. Monaten" von dem Vorwurf, dass sein Gehilfe / S2 Fw möglicherweise sensible Informationen aus der Sicherheitsakte zusammen mit dem S1 Offz besprochen hat und sich beide darüber köstlich amüsiert haben sollen? Und er hält es für ausgeschlossen, dass sein Fw so etwas gemacht haben könnte? Oder streitet "nur" der S2 Fw selber diese Sache ab?
Zitat von: Kestrel am 06. August 2017, 21:14:06
Na ja, ganz so albern klingt das nicht. Also entweder diese Information ist doch auf irgendeine anderen Weise nach draußen gelangt (selber verplappert? aus dem persönlichen Umfeld heraus?) - oder es hat tatsächlich jemand mit Zugang zur Sicherheitsakte sensible Inhalte ausgeplaudert. Dazu scheint es ja sogar einen Zeugen zu geben. Und damit wären wir dann ganz schnell im Bereich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie des Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Gerade beim SÜG empfehle ich mal einen Blick in den §37; das lohnt sich...
Die Inhalte einer Sicherheitsakte - gerade solche wie hier beschrieben - sind wie PersDat3 zu behandeln. Entsprechend sind auch Sicherheitsakten zu handhaben und zu schützen. Und auch S1-Personal darf keinen Zugang dazu erhalten, selbst dann nicht wenn es dienstlich zweckmäßig wäre - was hier ja nicht der Fall war. Da wäre ich persönlich auch nicht nur ein wenig sauer...
Hier schon angesprochen wurde die zweckmäßige schriftliche Beschwerde gemäß WBO. Immerhin besteht zumindest seitens des Beschwerten der Verdacht auf eine Straftat; gerade in der jetzigen Situation wird sich kein Disziplinarvorgesetzter gleich welcher Ebene damit die Finger verbrennen wollen. Selber angesprochen wurden der ADSB sowie der GB; beide können recht schwere Hämmer schwingen.
Weiterhin besteht noch die Möglichkeit sich an den Sicherheitsbeauftragten (SiBe) der vorgesetzten Dienststelle wenden; das ist derjenige der den eigenen S2 (ich vermute mal im Btl?) mindestens im Rahmen der jährlichen Sicherheitsinspektion überprüft. Theoretisch kann man auch mehrere dieser Maßnahmen kombinieren.
@Joker88:
Was sagt denn der eigentliche SiBe / S2 zu dieser Sache, weiß der schon konkret davon? Ich gehe davon aus, dass der S2Fw lediglich der Gehilfe des SiBe ist und in dessen Autrag die Sicherheitsakten bearbeitet. Und ich gehe auch davon aus, dass so ein S2 seinen persönlichen Sicherheitsstatus gerne behält...
Zitat von: BSG1966 am 06. August 2017, 21:53:46Zitat von: Joker88 am 05. August 2017, 18:39:22
Zu Info der Runde, ich habe mir beim Anwalt der mit auf Soldatenrecht spezalisiert ist gestern noch Rat eingeholt, und dies war nicht nur ein Dienstvergehen sondern auch ein offizieller Verstoß gegen den Datenschutz zumal man ihn auch noch Rufmord anhängen kann und da ich einen direkten Zeugen habe wird es wohl nicht mehr nur bei einer beschwerde bei meinem Dienstherren bleiben sondern ich werde den Geheischutzbeauftragten sowie den Datenschutzbeauftragten über diesen Sachverhalt informieren. Sollte dies auch nichts bringen bleibt mir immer noch der zivilrechtliche weg offen.
Und dann können Sie endlich wieder stolz und erhobenen Hauptes zum Dienst kommen. Läuft bei Ihnen!
Zitat von: Joker88 am 05. August 2017, 18:39:22
Zu Info der Runde, ich habe mir beim Anwalt der mit auf Soldatenrecht spezalisiert ist gestern noch Rat eingeholt, und dies war nicht nur ein Dienstvergehen sondern auch ein offizieller Verstoß gegen den Datenschutz zumal man ihn auch noch Rufmord anhängen kann und da ich einen direkten Zeugen habe wird es wohl nicht mehr nur bei einer beschwerde bei meinem Dienstherren bleiben sondern ich werde den Geheischutzbeauftragten sowie den Datenschutzbeauftragten über diesen Sachverhalt informieren. Sollte dies auch nichts bringen bleibt mir immer noch der zivilrechtliche weg offen.