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Zitat von: F_K am 15. August 2017, 07:51:56
Ein Forum mag zwar ehrlich sein - entscheidet aber nicht.
Bewirb Dich - dann hast Du eine verbindliche Entscheidung.
Viel Erfolg.
Zitat von: CIRK am 15. August 2017, 07:14:20Zitat von: LinaROsa am 15. August 2017, 06:17:54
Ich bin bereits ausgelernte technische Zeichnerin bzw. heute heißt es technische Systemplanerin. Ich verstehe nicht ganz weshalb eine erneute Ausbildung etwas an meiner Prognose ändern würde?
Das konnte der Forist, der Ihnen diesen Hinweis gab, ja nicht wissen. Der Hinweis mit dem sozialen Engagement behält damit natürlich trotzdem Gültigkeit. Ich bleibe aber dabei, dass Ihre Chancen nicht gut stehen. Sie wurden laut Ihrer Aussage dafür verurteilt Daten Ihres ehem. Arbeitgebers ausgespäht zu haben und dort auch eine Unterschlagung begangen zu haben. Solange die Bundeswehr genügend Bewerber hat die keine Vorstrafen aufweisen (und entgegen der oft in der Presse vermittelten Darstellung hat es die) wird das nichts werden.
Zitat von: LinaROsa am 15. August 2017, 06:17:54
Ich bin bereits ausgelernte technische Zeichnerin bzw. heute heißt es technische Systemplanerin. Ich verstehe nicht ganz weshalb eine erneute Ausbildung etwas an meiner Prognose ändern würde?
Zitat von: F_K am 14. August 2017, 15:03:24
Bewirb Dich, dann gibt es eine Auskunft und Du hast Klarheit.
Viel Erfolg.
(Sei ehrlich - ein Jugendlicher bekommt nicht "einfach so" 7 Monate Jugendstrafe - da hat es entweder erhebliche Vorstrafen gegeben oder es war ein "gewaltiges" Ding ...)
Zitat von: ulli76 am 14. August 2017, 18:24:54
Ganz heisser Tipp: Du wirst voraussichtlich eine Sperre von 3 Jahren bekommen (so als eine der günstigeren Verläufe für dich). Nutze die Zeit, um zu zeigen, dass du ein ordentlicher, gesetzestreuer Bürger bist.
Mach ne Ausbildung, engagier dich sozial, vielleicht hast dann in 3 Jahren ne Chance.
Zitat von: Tommie am 14. August 2017, 18:18:35Zitat von: F_K am 14. August 2017, 17:00:18... und es darf jeder neu einstellte Soldat eine SÜ1 absolvieren ...
Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität leider FALSCH! Jeder Bewerber, der seit dem 01.07.2017 zum ersten Mal ein Assessment durchläuft (= KarrCBw oder ACFüKrBw!), der muss eine SÜ1 machen, ein Wiedereinsteller, der bereits eine Grundausbildung absolviert hat, aber nicht! Quelle: GAIP ...
Zitat von: F_K am 14. August 2017, 17:00:18... und es darf jeder neu einstellte Soldat eine SÜ1 absolvieren ...
Zitat von: LinaRosa am 14. August 2017, 14:50:53Zitat von: CIRK am 14. August 2017, 14:44:52Zitat von: LinaRosa am 14. August 2017, 14:38:17
Wie wäre es nach der z.B. 3-jährigen Sperre? Würde man das dennoch in Betracht ziehen und als möglichen Grund für eine Ablehnung wählen bzw. wählen können oder wären die Vorstrafen nach den 3 Jahren erstmal bei Seite geräumt?
Also ich zitiere mal Ihren ersten Post:
"... Ausspähen und Abfangen von Daten (Firmenzugangsdaten von ehemaliger Arbeitsstelle) und Unterschlagung ... "
Ein AG der sich mit Sicherheit und sensiblen Daten beschäftigt wird sich auch nach drei Jahren die Einstellung eines so vorbelasteten AN sehr stark überlegen und wohl eher nicht antun.
Das ist verständlich, allerdings ist es hier auch wichtig dass der AG entsprechend Akteneinsicht nimmt um das ganze zu bewerten.
Zitat von: CIRK am 14. August 2017, 14:44:52Zitat von: LinaRosa am 14. August 2017, 14:38:17
Wie wäre es nach der z.B. 3-jährigen Sperre? Würde man das dennoch in Betracht ziehen und als möglichen Grund für eine Ablehnung wählen bzw. wählen können oder wären die Vorstrafen nach den 3 Jahren erstmal bei Seite geräumt?
Also ich zitiere mal Ihren ersten Post:
"... Ausspähen und Abfangen von Daten (Firmenzugangsdaten von ehemaliger Arbeitsstelle) und Unterschlagung ... "
Ein AG der sich mit Sicherheit und sensiblen Daten beschäftigt wird sich auch nach drei Jahren die Einstellung eines so vorbelasteten AN sehr stark überlegen und wohl eher nicht antun.
Zitat von: LinaRosa am 14. August 2017, 14:38:17
Wie wäre es nach der z.B. 3-jährigen Sperre? Würde man das dennoch in Betracht ziehen und als möglichen Grund für eine Ablehnung wählen bzw. wählen können oder wären die Vorstrafen nach den 3 Jahren erstmal bei Seite geräumt?