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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Fachdiener am 07. September 2017, 09:37:26
Guten Tag,
KpChef wünscht einen Hinweis auf eine Regelung, Weisung etc. worin geregelt ist, wie lange ein BA90/5 z.B. Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit in Bezug auf Zulagengewährung noch gültig ist, wenn der Soldat privat oder dienstlich verletzt wird. KpChef warf 1 Monat und 3 Monate in den Raum.
Kann hier jemand was zu sagen?
Danke!
Zitat von: ulli76 am 07. September 2017, 19:50:59
Der Chef kann doch jederzeit ein 90/5 auf Sprungtauglichkeit erstellen, wenn er Zweifel an der Spungtauglichkeit seines Soldaten hat- z.B. weil derjenige durch die Kaserne humpelt oder einen Status über den Krankenmeldeschein hat.
Bei Kleinkram,der innerhalb von kurzer Zeit ausheilt, lohnt in der Regel der Aufwand nicht.