ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Fachdiener am 07. September 2017, 09:37:26
Guten Tag,
KpChef wünscht einen Hinweis auf eine Regelung, Weisung etc. worin geregelt ist, wie lange ein BA90/5 z.B. Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit in Bezug auf Zulagengewährung noch gültig ist, wenn der Soldat privat oder dienstlich verletzt wird. KpChef warf 1 Monat und 3 Monate in den Raum.
Kann hier jemand was zu sagen?
Danke!
Zitat von: ulli76 am 07. September 2017, 19:50:59
Der Chef kann doch jederzeit ein 90/5 auf Sprungtauglichkeit erstellen, wenn er Zweifel an der Spungtauglichkeit seines Soldaten hat- z.B. weil derjenige durch die Kaserne humpelt oder einen Status über den Krankenmeldeschein hat.
Bei Kleinkram,der innerhalb von kurzer Zeit ausheilt, lohnt in der Regel der Aufwand nicht.