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Zitat von: diabolo511 am 18. September 2017, 16:56:53
Jawohl.
Ich denke das ich das auf das Arbeitsplatzschutzgesetz ebenfalls übertragen kann?
Zitat3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch die Einberufung zu einer Eignungsübung nicht verlängert; das gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus sonstigen Gründen während der Eignungsübung geendet hätte.