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ZitatJa - man muss allerdings lesen können.
Zitat von: OSG d.R. Fuchs am 11. September 2017, 14:05:00
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Bin Student und finanziere mein Studium durch regelmäßige WÜ oder jetzt RDL.
Der Freibetrag für 2017 beträgt 8.820€. Bisher habe ich diesen Freibetrag nie überschritten, allerdings könnte ich das zum 1. Mal dieses Jahr tun.
Sonstige Einkommen durch Zinsen oder andere Arbeit sind bei mir nicht gegeben. Wie oben erwähnt nur die WÜ bzw. RDL als Einkommen.
Wenn ich als Beispiel im Jahr 2017 mehr als diese 8.820€ (aktueller Freibetrag) von der Bundeswehr bekommen würde, müsste ich dann eine Steuererklärung machen?
Das "Einkommen", also Wehrsold bzw RDLPrämie + Unterhaltsicherung, sowie die evtl anfallendene Verpflichtungsprämie sind ja steuerfrei. Aber das heißt doch nicht, dass ich
theoretisch als Arbeitsloser oder Student oder sonstigen Status ohne Einkommen, bei der BW als Reservist tätig sein darf und keine Steuern bezahlen muss, wenn ich über diesen Freibetrag komme oder?
Habe hierzu leider noch nichts gefunden und bin mir jetzt unsicher durch zahlreiche Gespräche.
Ich plane nämlich grad noch ein paar Tage WÜ/RDL und möchte gesetztestreu bleiben.
Vielen Dank vorab, Kameraden!
Horrido
Zitat von: OSG d.R. Fuchs am 11. September 2017, 14:05:00
Wenn ich als Beispiel im Jahr 2017 mehr als diese 8.820€ (aktueller Freibetrag) von der Bundeswehr bekommen würde, müsste ich dann eine Steuererklärung machen?
Zitat von: ToMA am 11. September 2017, 16:33:10
@ OSG:
Welche Einkünfte beziehst Du denn gewöhnlicherweise? Aus nichtselbständiger Arbeit (als Arbeitnehmer)?
Zitat von: OSG d.R. Fuchs am 11. September 2017, 14:05:00
Sonstige Einkommen durch Zinsen oder andere Arbeit sind bei mir nicht gegeben. Wie oben erwähnt nur die WÜ bzw. RDL als Einkommen.