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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 30. September 2017, 14:24:31Zitat von: Snook am 30. September 2017, 13:28:53
Du musst umgehend deinen Arbeitgeber über deine Einberufung informieren. Das Arbeitsplatzschutzgesetz greift ab dem erhalt deiner Einberufung.
Dein Arbeitgeber bekommt bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch einen Brief über deine Einberufung. Darin enthalten sind auch 2 Formulare wo es deinen Jahresurlaub angeben muss und etwas für deine Krankenkasse das er ausfüllen muss.
Mein Arbeitgeber hatte den Brief zeitgleich mit mir erhalten.
Gruß Andy
Der TE wird aber als Eignungsübender eingestellt. Für ihn gilt das Eignungsübungsgesetz und nicht das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Zitat von: Snook am 30. September 2017, 13:28:53
Du musst umgehend deinen Arbeitgeber über deine Einberufung informieren. Das Arbeitsplatzschutzgesetz greift ab dem erhalt deiner Einberufung.
Dein Arbeitgeber bekommt bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch einen Brief über deine Einberufung. Darin enthalten sind auch 2 Formulare wo es deinen Jahresurlaub angeben muss und etwas für deine Krankenkasse das er ausfüllen muss.
Mein Arbeitgeber hatte den Brief zeitgleich mit mir erhalten.
Gruß Andy