ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi8111 am 02. November 2017, 12:49:31
Das ist wieder Bullshit.
Wenn wir hier von der Regel ausgehen, hätte ein WDB-Blatt angelegt werden müssen und die WDB wäre festgestellt.
Nochmal: Ich gehe hier nicht von der schuldhaften Nicht-Meldung der WDB durch den TrArzt aus, sondern vom Regelfall.
Ich empfehle, aus Erfahrung!!!!!, dem Soldaten, ein WDB-Blatt anzulegen.
Zitat von: Andi8111 am 02. November 2017, 12:34:36
Bullshit.
Eine private Kasse würde für diese Erkrankung garnicht aufkommen, weil es ein Versorgungsleiden ist, die Versicherung kann Wehrdienstschäden doch garnicht ausschließen, wenn der Unfall nachweislich WÄHREND der Ausübung des Dienstes erfolgte.
Insgesamt würde Ihre gesamte Aussage das ganze Versorgungsrecht dieser Republik ad absurdum führen^^
Zitat von: Andi8111 am 02. November 2017, 12:17:07
Die Frage, welche Ansprüche geltend gemacht werden ist unmaßgeblich, weil diese erst NACH Feststellung der WDB geklärt wird.