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Zitat von: ToMA am 10. November 2017, 12:28:54
Die im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 Prozent des Arbeitslohnes bis höchstens 1.900 Euro jährlich.
(In Steuerklasse III beträgt der Höchstbetrag 3.000 Euro, aber die müssen häufig ohnehin eine Steuererklärung n. § 46 (2) Nr. 3 a EStG einreichen).
Die Vorsorgepauschale soll die Arbeitnehmeraufwendungen für Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung abdecken.
Ob die Voraussetzungen für den Ansatz der einzelnen Teilbeträge (nach § 39b (2) Nr. 3 Buchst. a bis d EStG) endgültig vorliegen, ist erst am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraumes (i.d.R. nach Ablauf des Kalenderjahres) zu prüfen.
Zeitsoldaten und Beamte, die keine gesetzliche Sozialversicherung zahlen und nur geringe Beiträge in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag von 1.900 Euro (da, wie hier bereits geschrieben, keine Beiträge zu den Sozialversicherungen i.S.d. der Buchstaben a bis c gezahlt werden).
Für sie besteht deshalb eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nach § 46 (2) Nr. 3 EStG.
Der Fehlbetrag zwischen der Vorsorgepauschale und den eigenen (niedrigeren) Beiträgen kann dann zu Steuernachzahlungen führen, wenn an anderer Stelle (z.B. Werbungskosten) keine höheren Kosten steuerlich zum Abzug kommen.
Zitat von: BulleMölders am 10. November 2017, 07:29:35
Schau doch einfach mal in den § 46 EStG, dort ist geregelt, wann ein Arbeitnehmer (auch Soldaten sind Arbeitnehmer im Sinne des EStG) zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.
Zitat3.
wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11 200 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 21 250 Euro übersteigt;
Zitat von: Andi am 07. Juni 2009, 04:07:18Zitat von: WausLG am 07. Juni 2009, 03:23:10
d.h. jeder saz muss eine machen? richtig!
nein, aber das wurde vorher schon erklärt...
Zitat von: WausLG am 07. Juni 2009, 03:23:10Nein, nur dann wenn man die im Einkommensteuergesetz niedergelegten Voraussetzungen erfüllt.
d.h. jeder saz muss eine machen? richtig!
Zitat von: WausLG am 07. Juni 2009, 03:23:10
d.h. jeder saz muss eine machen? richtig!
Zitat von: AriFuSchr am 06. Juni 2009, 14:50:46
tja lieber Gebirgsjäger,
auch in die entlegensten Regionen und Gipfelwelten reicht der lange Arm des Fiskus...
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist verpflichtet,
a) wer Einkünfte erzielt, die einen bestimmten Betrag übersteigen (abhängig von Einzel/Zusammenveranlagung)
b) neben den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit (Lohneinkünfte) andere Einkünfte erzielt, die einen bestimmten Betrag übersteigen (abhängig von der Veranlagungsform)
c) vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert wird
Neben dieser Pflicht zur Abgae einer Steuererklärung gibt es noch eine sogenannte
Antragsveranlagung. Hier beantragt der Steuerpflichtige ihn zur Einkommensteuer zu veranlagegn, obwohl die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, z.B. weil er erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchte.
Im Falle eines Soldaten können diese WK z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen f. Lehrgänge und Abordnungen, Fortbildungskosten, Literatur, Reinigungskosten f. Uniform und Ausrüstung etc. sein.
Das Internet gibt hier einige Informationen, die die ZIA (Zentrale Annahme- und Informationsstelle des zuständigen Finanzamts) gibt Auskünfte und natürlich jeder Steuerberater, wenn einem die Sache zu komplex ist.
Bei der Steuererklärung werden (aufgrund des Prinzips der Leistungsfähigkeit des Stpfl.) sehr viele persönliche Lebensumstände berücksichtigt, so dass pauschale Antworten immer nur unzureichend möglich sind.