ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: 1602 am 25. November 2017, 20:27:46
ich habe mir vom KpFw einem Schrieb ausstellen lassen, dass für mich keine geeignete Unterkunft am Standort zur Verfügung gestellt werden kann.
Zitat von: 1602 am 26. November 2017, 14:00:31
Ja das stimmt, die Kosten/Quadratmeter sind aber deutlich geringer die ich jetzt habe, was ich für genannten Betrag X in der Kasernenumgebung bekomme.
Die Dienststelle hatte ich mir schon von Anfang so ausgesucht, dass ich nach den Lehrgängen hinziehen wollte. Deswegen sehe ich das als für Lau an, da ich ja jetzt recht doof wäre, wenn ich meine jetzige Wohnung kündigen würde.
Zitat von: Tommie am 26. November 2017, 11:27:58
Ja, aber das MUSS doch alles heute beantwortet werden! Auskünfte, die erst morgen zu einem Ergebnis führen, sind doch echt besch ... eiden
! Außerdem ist von Seiten des TE noch nicht einmal geklärt, ob er überhaupt TG-berechtigt ist! Ist er das nicht, kann er sowieso anmieten, was er möchte, denn dann zahlt er es alleine.
Zitat von: LwPersFw am 26. November 2017, 13:21:22Zitat von: 1602 am 26. November 2017, 10:34:54
Ich hab auch noch gehört, dass wenn ich einen Lehrgang/Kommandierung mit einem Zeittraum, der über 6 Monate geht(Meister ZAW), dann keinen Anspruch mehr auf diese TG Wohnung habe. Ist dies richtig?
Wenn ich dann den Mietvertrag unterschrieben habe, Die Kosten beim TG Antrag vorlege und mich von der GMU befreien lasse. Wie ist dann das weitere Vorgehen um den Anrechnungsbetrag nicht mehr abgezogen zu bekommen.
Heißt das jetzt generell, dass mir von Anfang an der Anrechnungsbetrag gar nicht hätte abgezogen werden dürfen, da ich dauerhafter TG Empfänger war/bin?
Zum 1. Absatz
Ja ... dies kann so sein.
Hier hat man sich rechtzeitig mit dem BwDLZ in Verbindung zu setzen und dies zu klären.
Denn im Einzelfall kann es sinnvoller sein, die Wohnung nicht zu kündigen.
Sie verlieren den Anspruch nicht.
Denn nach Ende der Kommandierung können Sie wieder eine Wohnung anmieten, wenn die Grundvoraussetzungen für das TG immer noch bestehen.
Während des Lehrgangs...sind Sie für den Lehrgangsort TG-Empfänger.
Zum 2. Absatz
Der Befreiungsbescheid geht auch zum Bezügeabrechner des BVA.
Dieser setzt dies um.
Zum 3. Absatz
Nein.
Voraussetzung ist die Befreiung...die einen Antrag bedarf und eine Ernessensentscheidung ist.
Und auch jetzt kann es sein, dass man diese verweigern wird...
weil man sich ggf. weigern wird, auf die TG-Wohnung abzustellen...
...bzw. die Überlegungen zum Hintergrund des Anrechnungsbetrages in die Entscheidung mit einfließen zu lassen...
Zitat von: 1602 am 26. November 2017, 10:34:54
Ich hab auch noch gehört, dass wenn ich einen Lehrgang/Kommandierung mit einem Zeittraum, der über 6 Monate geht(Meister ZAW), dann keinen Anspruch mehr auf diese TG Wohnung habe. Ist dies richtig?
Wenn ich dann den Mietvertrag unterschrieben habe, Die Kosten beim TG Antrag vorlege und mich von der GMU befreien lasse. Wie ist dann das weitere Vorgehen um den Anrechnungsbetrag nicht mehr abgezogen zu bekommen.
Heißt das jetzt generell, dass mir von Anfang an der Anrechnungsbetrag gar nicht hätte abgezogen werden dürfen, da ich dauerhafter TG Empfänger war/bin?