ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi8111 am 03. Dezember 2017, 20:31:18--> "Können" ist nicht "müssen".
§ 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung
(1) [...] Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. [...]
Zitat von: Andi8111 am 03. Dezember 2017, 20:30:22Du musst die Fahrt beim TM beantragen und nicht selbst buchen!
[...]
Fahrten zu Lehrgängen sind auch beim TM zu beantragen.
Die werden genau das tun, das sie dürfen und sollen.