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Zitat von: bayern bazi am 09. Dezember 2017, 18:19:36
seit wann mus ein soldat den dienstführerschein der polizei geben?
- wenn mit einem zivilfahrzeug gefahren wurde - hat die polizei auf den bw-schein keinen zugriff
und
- wenn mit nem dienstfahrzeug ein vergehen passiert - müssen eh die schülerlotsen- dazugerufen werden
Zitatwenn mit nem dienstfahrzeug ein vergehen passiert - müssen eh die schülerlotsen- dazugerufen werden
Zitat von: MichaX am 09. Dezember 2017, 16:27:57
Ich sagte Staatsanwaltschaft, nicht Staatsanwalt. Da arbeiten ja nicht nur Staatsanwälte.
Rechtspfleger haben zb auch Zugriff auf den Dienstführerschein falls diese bereits im Vorfeld durch die Polizei sichergestellt wurden. Die StA teilt weiterhin auch die Entziehung der Fahrerlaubnis an die Bw mit.
Zitat von: miguhamburg1 am 09. Dezember 2017, 17:18:36
Micha X, haben Sie als Student derartige Probleme im Leseverständnis?
Die neue Regelung über das militärische Kraftfahrtwesen ist als Verschlusssache eingestuft. Damit hat sie weder was in der Öffentlichkeit, noch hier im Forum zu suchen, denn Ihre Diplomarbeit ist offenkundig nicht für den Dienstgebrauch in unseren Streitkräften.
Insofern haben Sie nur die Möglichkeit, jemanden Aktiven, den Sie (ggf. als Reservist) kennen, zu bitten, Ihre Fragen mit den Vorschriften Online zu beantworten.
Was ist daran so schwer zu begreifen?
Zitat von: KlausP am 09. Dezember 2017, 16:11:38Und ich brauche die Vorschrift wonach der Disziplinarvorgesetzte z.B. den Führerschein abnehmen darf/muss. Das wird ja sicher nicht VS sein.
Was soll der Staatsanwalt damit zu tun haben? Der Soldat, dem die zivile Fahrerlaubnis entzogen wird oder der seinen zivilen Führerschein abgeben muss ist verpflichtet, seinen Dienstführerschein bei seinem Disziplinarvorgesetzten abzugeben. Der erledigt bzw. veranlasst alles Weitere.