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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: CIRK am 10. Dezember 2017, 14:07:03
Na wie Sie ja schon selber schreiben, mit dem 15. des Monates. Dabei müssen Sie aber beachten, dass der ,,Wehrdienstzuschlag" erst im jeweiligen Folgemonat ausgezahlt wird. Dies führt dazu, dass Sie im ersten Dienstmonat nur 342,30 Euro erhalten und den Zuschlag im zweiten Monat ausgezahlt bekommen. Für den letzten Monat des FWD wird der Zuschlag bei der Entlassung gezahlt.
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