Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 26. Dezember 2017, 20:11:29
Zitat von: Marcel763 am 26. Dezember 2017, 17:50:57
Hallo,

muss man bei einer Rückstufung dann auch die Dienstzeit verlängern?

Marcel
Ja. Und man wird in der OA-Crew runter gestuft.
Autor Marcel763
 - 26. Dezember 2017, 18:20:56
Ich frage nur interessehalber, schließlich liegt man dann ja auch der Bundeswehr für ein Jahr auf der Tasche ohne Gegenleistung...
Autor KlausP
 - 26. Dezember 2017, 17:55:43
Diese Frage kann ich jetzt nicht beantworten, aber ich glaube, der Offizierberuf ist nichts für Sie.
Autor Marcel763
 - 26. Dezember 2017, 17:50:57
Hallo,

muss man bei einer Rückstufung dann auch die Dienstzeit verlängern?

Marcel
Autor Jan96
 - 26. Dezember 2017, 15:45:50
Auch das mit dem einen Jahr verlängern muss man halt nur beantragen. Ich kann natürlich nur für München sprechen, aber gerade in den letzten Jahren wurde das sehr liberal gehandhabt. Gründe die ausreichend waren, waren zum Beispiel psychischer Natur (Burn Out, Bore Out, Depressionen), Verletzungs-/krankheitsbedingter Ausfall, aber auch absehbares Nichterreichen des Studienziel nach dem ersten Jahr. Es gab sehr viele Rückstufungen die durchgegangen sind bei denen man nur mit dem Kopf schütteln konnte.
Autor Marcel763
 - 26. Dezember 2017, 15:19:10
Danke,

dann würde ich mal sagen "challenge accepted" :). Jetzt muss mich die Luftwaffe nur noch wollen...

Marcel
Autor Ralf
 - 26. Dezember 2017, 15:07:14
Es gibt in dem Sinne kein Verlängern der Studienzeit um mehrere Trimester. Diese gegenüber der Regelstudienzeit um drei Monate längere Höchststudienzeit kann ausschließlich bei einer notwendig werdenden und von der UniBw genehmigten Wiederholung der Master-Arbeit in Anspruch.
Autor Marcel763
 - 26. Dezember 2017, 14:47:47
Danke für die vielen Antworten. Das Forum ist wirklich klasse.

Was passiert bei Überschreitung der Studienzeit, wenn das nicht das gleiche ist wie ein Nicht-Erreichen? Wird dann die Dienstzeit angepasst und man kann noch 1-2 Trimester dranhängen?

Danke Marcel
Autor Ralf
 - 26. Dezember 2017, 14:41:06
Dieser "verlängerte Bachelor" ist wieder so ein Uni-Ding, das nicht mit dem Erlass konform geht.
Regelstudienziel für die studOffz, studOA ist es, in dem Studiengang, in den sie eingeplant wurden, über den Bachelorabschluss den Masterabschluss zu erreichen.
Das Erreichen des Masterabschlusses innerhalb der Regelstudienzeit ist für den weiteren militärischen Werdegang vorteilhaft. Ein Überschreiten der Regelstudienzeit, ein Nicht-Erreichen des Regelstudienziels Masterabschluss (Beendigung des Studiums mit einem Bachelorabschluss) oder ein ohne Abschluss beendetes Studium kann die Laufbahnchancen im Rahmen der ganzheitlichen vergleichenden Betrachtung von Eignung, Befähigung und Leistung beeinträchtigen.
Autor Bumblebee
 - 26. Dezember 2017, 14:35:51
Naja, möglich ist es, indem du die Zulassung zum Masterstudiengang einfach nicht beantragst, was dann aber auch schnell ein Dienstvergehen sein kann....
Aber das "eindeutige" Feedback hier ist einschlägig mit dem von anderer Stelle - vermutlich werde ich den Schmarrn durchziehen.


ZitatEs ist kein ja/nein Kriterium, die Konferenz entscheidet immer anhand des Gesamtbildes.

Danke Ralf!
Autor dunstig
 - 26. Dezember 2017, 14:30:07
Zitat von: HIFiRE am 26. Dezember 2017, 14:21:43
Man kann tatsächlich recht einfach auf den Master verzichten, und das ist im Bereich LRT sehr häufig so geschehen. Das Modell nennt sich dann verlängerter Bachelor. Dafür musste man nur den nötigen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen und schon war man nicht im Master. Ist natürlich eher der Weg des geringsten Widerstands..
Darum geht es hier aber nicht. Bumblebee ist bereits mit dem Bachelor fertig und möchte nun verzichten.

Darüber hinaus ist diese simple Art der Verlängerung auch eher ein Münchner Modell. In Hamburg ist das nicht immer so ohne weiteres möglich.

Aber wie gesagt, es hat eher Nachteile und keinen einzigen Vorteil. Darüber hinaus muss man sich immer erklären und gerade bei Leuten im selben Werdegang hat es immer einen bestimmten Eindruck, der nicht gerade positiv ist. ;)
Autor Jan96
 - 26. Dezember 2017, 14:21:43
Man kann tatsächlich recht einfach auf den Master verzichten, und das ist im Bereich LRT sehr häufig so geschehen. Das Modell nennt sich dann verlängerter Bachelor. Dafür musste man nur den nötigen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen und schon war man nicht im Master. Ist natürlich eher der Weg des geringsten Widerstands..
Autor dunstig
 - 26. Dezember 2017, 13:12:25
Ohne die individuellen Umstände zu kennen: Auf den geschenkten Master zu verzichten (was nicht so einfach geht), ist gelinde gesagt recht dämlich. Man hat nicht nur den geringeren Abschluss im Vergleich mit den anderen Offizieren, sondern später auf dem Arbeitsmarkt ebenfalls einen Nachteil.

Davon abgesehen gibt es außer dem absichtlichen rausprüfen lassen keine wirkliche Möglichkeit, da einfach drauf zu verzichten. Und dies könnte Konsequenzen haben, falls man doch noch mal einen Master in der Richtung machen möchte.
Autor Ralf
 - 26. Dezember 2017, 12:56:01
Wieso "verzichten"? Dein Regelstudiumziel ist der Master. Gem. des Erlasses kannst du da nicht einfach drauf verzichten.

Es ist kein ja/nein Kriterium, die Konferenz entscheidet immer anhand des Gesamtbildes.
Autor Bumblebee
 - 26. Dezember 2017, 12:40:00
ZitatZitat
ists der Bundeswehr mehr oder weniger egal, ob man Bachelor oder Master ist.
Es kann nur später in Auswahlkonferenzen als negativer Punkt einbezogen werden. Und die Beförderung zum OLt ist später, als bei einem Masterabsolventen.

Weißt du zufällig, wie das AKTUELL genau gehandhabt wird?
Ist der Master ein Ja/Nein-Kriterium oder wird da nach Studiengang differenziert? Hat der LRT-Bachelor damit einen Nacheil zu dem Pädagogik-Master?

(Ich bin quasi letzte Woche mit dem Bachelor fertig geworden und überlege, auf den Master zu verzichten)