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Zusammenfassung

Autor Nouqie91
 - 07. Januar 2018, 12:54:44
Wenn jemand innerhalb der Widerrufsfrist die Reißleine zieht, kann ich das nachvollziehen. Auch wenn jemand diese Frist versäumt, kann ich Verständnis aufbringen. Du hast aber nicht nur beide Linien überschritten, sondern auch alle weiteren Warnsignale wissentlich ignoriert. Dafür kann ich kein Verständnis aufbringen und ein Großteil der community scheinbar auch nicht.

Hinzu kommt noch, dass du nur noch etwas mehr als 4 Jahre Restdienstzeit hast und bereits in Fülle die Vorteile des Soldatenberufs ausgenutzt hast, inklusive der ZAW und der guten Entlohnung als SaZ sowie der bereits angesammelten Übergangsgebührnisse. Du wirst höchstwahrscheinlich keine Möglichkeit haben, dein Dienstverhältnis zu lösen. Leiste die nächsten 4 Jahre deinen Dienst ab und geb dein bestes, eventuell erfüllt sich ja noch dein Wunsch nach einem Verwendungswechsel.

Ansonsten kann ich dir nur mit auf dem Weg geben, dass das Leben nicht zu Ende ist, wenn man nur am Wochenende nach Hause kommt. Auch zivile Büroberufe beinhalten z. T. Samstagsarbeit und Überstunden bis in den Abend oder in die Nacht. Auch hier kann man den Eindruck erlangen, dass das Leben nur am Wochenende stattfindet.
Autor Ralf
 - 07. Januar 2018, 12:17:47
Nein es ist nicht verwerflich. Es ist halt auch genauso wenig verwerflich, dass der Dienstherr deine eingeplante Arbeitskraft behalten möchte und auf die Erfüllung des Vertrages dringt. Ihr befindet euch da in einer ähnlichen Situation. Nur halt konkurrierende Ziele.
Autor KlausP
 - 07. Januar 2018, 12:10:43
Ich brauch 'ne neue Packung Taschentücher ...  ::)
Autor Anonymous-
 - 07. Januar 2018, 12:08:02
Zitat von: FoxtrotUniform am 07. Januar 2018, 10:48:19
Du weißt scheinbar gar nicht was du willst:

-Studium ja, für Fernstudium (es gibt auch andere berufsbegleitende Modelle) nicht der Typ und Zweifel es mit Ü30 noch zu schaffen
-Soldat nein (auch kein PersFw), aber zivile Bundeswehrverwaltung ja...
-Lebenslauf spricht auch bereits Bände, würde jetzt einer Dienstzeitverkürzung stattgegeben.

Mein Tipp: Dienstzeit durchziehen (alleine um mal etwas zu Ende zu bringen) und die Zeit fernab der Heimat für eine Weiterqualifikation (Meister, Fachwirt, FH-Studium) nutzen. Der BfD und viele Bildungsträger bieten für jeden etwas an, denn nur Gründe zu suchen warum etwas nicht geht, bringt dich nicht weiter

Warum zivile Bundeswehrverwaltung aber nicht PersFw? Weil ich mich nicht weiterverpflichten möchte? Ich möchte die Bundeswehr verlassen und nicht verlängern !
Mein Lebenslauf spricht Bände. Hm, okay? Ich gebe zu, dass ich früher definitiv nicht wusste, was ich wollte und so richtig aufgewacht bin ich auch erst während der ZAW.
Leider erst so spät, aber die Zeit zurückdrehen kann ich nicht.
Ist es so verwerflich, dass ich das jetzt beste daraus machen möchte ? Natürlich könnte man ein Fernstudium beginnen und bei der BW bleiben, weitere 4-5 Jahre von der Familie getrennt sein und eine Tätigkeit ausüben, die einem nichts bringt und vor allem auch keinen Spaß macht. Aber warum? Nur damit man etwas beendet hat? Ich denke, ich könnte in den Vorstellungsgesprächen sehr gut erklären, warum ich gekündigt habe. ;)

Dennoch, vielen Dank für deinen Tipp. Wenn alle Versuche scheitern die BW bzw. den Standort zu verlassen, wird das der way to go sein. Aber vorher nerve ich das BAPersBw noch ! =)


Autor FoxtrotUniform
 - 07. Januar 2018, 10:48:19
Du weißt scheinbar gar nicht was du willst:

-Studium ja, für Fernstudium (es gibt auch andere berufsbegleitende Modelle) nicht der Typ und Zweifel es mit Ü30 noch zu schaffen
-Soldat nein (auch kein PersFw), aber zivile Bundeswehrverwaltung ja...
-Lebenslauf spricht auch bereits Bände, würde jetzt einer Dienstzeitverkürzung stattgegeben.

Mein Tipp: Dienstzeit durchziehen (alleine um mal etwas zu Ende zu bringen) und die Zeit fernab der Heimat für eine Weiterqualifikation (Meister, Fachwirt, FH-Studium) nutzen. Der BfD und viele Bildungsträger bieten für jeden etwas an, denn nur Gründe zu suchen warum etwas nicht geht, bringt dich nicht weiter
Autor Anonymous-
 - 06. Januar 2018, 20:07:42
Zitat von: F_K am 06. Januar 2018, 17:58:34
Ich kann es nicht verstehen - weder von der Wortwahl noch inhaltlich.

Der TE hat sich selber freiwillig verpflichtet - nicht sich selber gefangen genommen.

Über diesem Umstand wird man schriftlich belehrt, und die Verpflichtungserklärung ist da auch eindeutig.

(Ein UoP mit 11,5 Jahren Dienstzeit hat sich ja auch wohl ein zweites Mal erneut verpflichtet - dazu kommt die Probezeit).

Natürlich habe ich mich freiwillig verpflichtet und war mir vorher auch im Klaren darüber. Ich hatte einfach nicht bedacht, dass 11 Jahre lang sind und wie unendlich gut es war, Heimschläfer gewesen zu sein.

Ich habe einfach zu hoch gepokert und gehofft, dass so ein Verwendungswechsel durch gehen würde.
Wenn ich die BW nicht verlassen darf, werde ich bis zum letzten Tag auch 100% geben. Das ist für mich selbstverständlich, aber da mich die BW kein Stück weiterbringt, hoffe ich eben darauf, dass ich gehen kann.

@LwPersFw: Vielen Dank für die ausführliche Antwort !
Ich werde nächste Woche einen Termin mit dem BFD ausmachen und mich erkundigen, welche Optionen ich während der Dienstzeit habe. Desweiteren werde ich in dem Antrag auf Dienstzeitverkürzung schreiben, dass ich mich gerne auch versetzen lassen möchte.
Wenn ich jeden Tag nachhause fahren könnte und bei mir in der nähe gibt es 5 verschiedene Kasernen (Hamburg/Appen), dann wäre das ein riesen Upgrade. :)
Autor F_K
 - 06. Januar 2018, 17:58:34
Ich kann es nicht verstehen - weder von der Wortwahl noch inhaltlich.

Der TE hat sich selber freiwillig verpflichtet - nicht sich selber gefangen genommen.

Über diesem Umstand wird man schriftlich belehrt, und die Verpflichtungserklärung ist da auch eindeutig.

(Ein UoP mit 11,5 Jahren Dienstzeit hat sich ja auch wohl ein zweites Mal erneut verpflichtet - dazu kommt die Probezeit).
Autor LwPersFw
 - 06. Januar 2018, 15:57:41
Zitat von: Anonymous- am 06. Januar 2018, 14:12:45

Ich weiß, dass nichts dafür spricht, aber was soll ich machen? Es einfach akzeptieren, dass ich noch weitere 5 Jahre "gefangen" bin ? Das kann ich nicht.


Persönlich kann ich Sie verstehen...

Das Grundproblem ist halt, dass sich die Masse der SaZ-Bewerber nicht bewusst ist, dass sie eben keinen normalen Arbeitsvertrag abschließen, sondern eine - nahezu - von Ihnen nicht auflösbare Bindung an einen Arbeitgeber, den sie nur oberflächlich kennen.

Denn auch wenn man sich noch so gut vorab über einen Arbeitgeber, eine Tätigkeit informiert... nach ein paar Jahren kann es immer zur Erkenntnis kommen.... DAS ist nicht das Richtige.

Im Zivilen kann ich dann i.d.R. problemlos wechseln...

Bei der Bw geht dies eben nicht.

Siehe auch hier meine Erläuterungen vom 22.06.17 ... die man auch auf die Dienstzeitverkürzung anwenden kann:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,45746.msg626293.html#msg626293


In den letzten 25 Jahren des stetigen Personalabbaus war eine Dienstzeitverkürzung auch nicht einfach, aber deutlich einfacher realisierbar. Vor allem seit dem SKPersStruktAnpG.

Nur dieses Gesetz gilt seit dem 01.01.2018 nicht mehr...
Und wird sind im Personalaufbau... darunter tausende SaZ...

Ich will Ihnen die Hoffnung nicht nehmen...

Aber machen Sie sich einen Plan B... der da heißt...
Die letzten 4 3/4 Jahre "durchziehen" ... sich aber schon in dieser Zeit aktiv und intensiv auf die Zeit nach der Bw vorbereiten.

DENN ... Was wollen Sie tun, wenn der Antrag abgelehnt wird ? Und der 2., der 3. ....



Um zu verdeutlichen, vor welcher "Hürde" Sie stehen, hier noch einige Ausführungen aus der Rechtsprechung:


"Ob die Dienstzeit des Klägers verkürzt werden kann, ist nach § 40 Abs. 7 Satz 1 SG zu beurteilen; danach kann die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit auf dessen Antrag verkürzt werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt.

Voraussetzung für eine Verkürzung der Dienstzeit ist daher ausschließlich, dass diese den Belangen der Bundeswehr dient.

Bei der Beurteilung dieser Frage steht der zuständigen personalbewirtschaftenden Stelle der Bundeswehr ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu; denn was im originären dienstlichen Interesse der Bundeswehr liegt, kann letztlich nur diese selbst beurteilen."

"Dagegen dient § 40 Abs. 7 Satz 1 SG nicht dem individuellen Interesse des jeweiligen Soldaten und gewährt diesem somit kein subjektiv-öffentliches Recht auf Verkürzung seiner Dienstzeit.

In die Entscheidung über den Verkürzungsantrag sind daher die persönlichen Interessen des Zeitsoldaten nicht einzustellen.

Nach der Systematik des Soldatengesetzes können persönliche Interessen des Soldaten an einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr nur im Rahmen einer Entlassung auf eigenen Antrag nach § 55 Abs. 3 SG berücksichtigt werden."

"Im vorliegenden Fall lässt sich nicht feststellen, dass die Beklagte ihrer Entscheidung sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt und damit willkürlich entschieden hätte.

Vielmehr hat das Bundesamt nachvollziehbar dargelegt, dass gegenwärtig ein erhöhter Bedarf (...) besteht.

Ein Vergleich der Sollstärke des Personals im Einsatzbereich des Klägers mit der Anzahl des tatsächlich vorhandenen Personals ergibt laut internen Stellungnahmen (...) einen Fehlbestand (...). Der Bedarf werde sich aufgrund der Umstrukturierung (...) weiter erhöhen.

Ein vorzeitiges Ausscheiden des Klägers würde den Fehlbestand noch vergrößern, der aufgrund der Gesamtpersonallage nicht ausgeglichen werden könne. (...)

Diese Darstellung der Beklagten, die der Kläger nicht substantiiert bestritten hat, genügt hier bereits, um ein dienstliches Interesse der Bundeswehr an der Verkürzung der Dienstzeit des Klägers zu verneinen.

Denn es liegt auf der Hand, dass die Bundeswehr auf die Dienste eines Zeitsoldaten, dessen Arbeitskraft sie weiterhin benötigt, nur unter Zurückstellung eigener dienstlicher Interessen verzichten könnte."
Autor Anonymous-
 - 06. Januar 2018, 14:12:45
Zitat von: W8TT5 am 06. Januar 2018, 13:33:18
Zitat von: Anonymous- am 06. Januar 2018, 13:26:23

Kann man sich eigtl. als Soldat in die zivile Abteilung der BW versetzen lassen? Verwendungswechsel in den nicht-technischen Dienst. Verwaltung o.ä. Als Plan C :P

Wenn man deinen vorherigen Wechselwünschen nicht stattgegeben hat wieso sollte man diesem dann stattgeben?

Ich weiß, dass nichts dafür spricht, aber was soll ich machen? Es einfach akzeptieren, dass ich noch weitere 5 Jahre "gefangen" bin ? Das kann ich nicht.

ZitatNach Ende der Verpflichtungszeit kann man sich ja bewerben. Vorher würde dich die militärische Personalführung nicht freigeben, weil ja Bedarf besteht, da drehen wir uns im Kreise.
Ah okay, mist. Dachte vllt. habe ich ein Schlupfloch entdeckt. =)

Egal, wird schon. Drückt mir die Daumen. :)
Danke für eure Antworten.
Autor Ralf
 - 06. Januar 2018, 13:34:17
Nach Ende der Verpflichtungszeit kann man sich ja bewerben. Vorher würde dich die militärische Personalführung nicht freigeben, weil ja Bedarf besteht, da drehen wir uns im Kreise.
Autor W8TT5
 - 06. Januar 2018, 13:33:18
Zitat von: Anonymous- am 06. Januar 2018, 13:26:23

Kann man sich eigtl. als Soldat in die zivile Abteilung der BW versetzen lassen? Verwendungswechsel in den nicht-technischen Dienst. Verwaltung o.ä. Als Plan C :P

Wenn man deinen vorherigen Wechselwünschen nicht stattgegeben hat wieso sollte man diesem dann stattgeben?
Autor Anonymous-
 - 06. Januar 2018, 13:26:23
Ich bin SAZ 11 in der Laufbahn der UoP und habe noch 4 3/4 Jahre Restdienstzeit.

Ich bin mir im klaren, dass meine BFD-Ansprüche gekürzt werden würden, aber damit wäre ich sofort einverstanden.
Das wären knappe 4000€ weniger Entlassungsgeld und vermutlich ca 1 Jahr weniger, indem die BW mich unterstützen würde.
Dafür hab ich aber mein Leben zurück. Was ich mir nicht leisten könnte, wäre alles zurück zuzahlen inkl. der ZAW.

Natürlich weiß ich auch, dass es sehr schlecht für mich aussieht. Die Versetzungsgesuche wurden ja nicht umsonst abgelehnt :(

Kann man sich eigtl. als Soldat in die zivile Abteilung der BW versetzen lassen? Verwendungswechsel in den nicht-technischen Dienst. Verwaltung o.ä. Als Plan C :P
Autor Ralf
 - 06. Januar 2018, 06:19:20
Klar kannst du es versuchen, jedoch ist "Mitleid" kein dienstl. Grund. Antragsformular findest du in der GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 23-02-00.
Welche Lfb bist du denn und wie lange ist deine Verpflichtungszeit? Denn du kürzt damit deine BFD-Ansprüche.
Autor Anonymous-
 - 05. Januar 2018, 22:57:28
ZitatIch bin kein Trennungsgeldempfänger
Woran hakt's? Das sollte sich ja zumindest lösen lassen.

Anfangs keine eigene Wohnung gehabt und jetzt habe ich sie zwar eintragen lassen, aber Trennungsgeld würde ich erst erhalten, wenn ich versetzt werde.

ZitatDas ist natürlich in der Situation ärgerlich, aber vll findet sich ja noch was, was Du zumindest bis DZE aushältst.
Die Bw ist extrem vielseitig, was Posten/Aufgaben angeht.
Was wäre denn das Wunschbild zivil?

Wenn ich jetzt kündigen dürfte, würde ich studieren. Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftswissenschaften finde ich am interessantesten.
Über ein Fernstudium hatte ich auch schon nachgedacht, aber dafür bin ich eigtl. nicht der Typ. Würde es lieber an der FH oder Uni studieren.
Nach der Bundeswehr bin ich aber über 30 und dann weiß ich nicht mehr, ob ich nochmal 3-5 Jahre studieren möchte.

Die BW ist definitiv vielseitig und auch kein schlechter Arbeitgeber. Sport im Dienst, ein gutes Gehalt, " 4 1/2 " Tage Woche. Alles schön und gut, aber ich möchte sehr gerne studieren (auf keine Fall bei der BW). Mittlerweile ist die Entfernung auch ein Problem geworden. Dauerhaft die Stube teilen zu müssen war mit 18 kein Problem, nun irgendwie schon....

Ich werde einen Antrag auf jeden Fall schreiben, damit ich es wenigstens versucht habe. Vllt. habe ich ja Glück und das BAPersBw hat Mitleid. :D
Autor SDW
 - 05. Januar 2018, 21:33:31
ZitatIch bin kein Trennungsgeldempfänger
Woran hakt's? Das sollte sich ja zumindest lösen lassen.

ZitatMittlerweile habe ich erkannt, dass ich auch nicht mehr in einer anderen Verwendung glücklich werden würde. Wären wir im zivilen, hätte ich schon längst gekündigt, aber das ist leider nicht so einfach.
Das ist natürlich in der Situation ärgerlich, aber vll findet sich ja noch was, was Du zumindest bis DZE aushältst.
Die Bw ist extrem vielseitig, was Posten/Aufgaben angeht.
Was wäre denn das Wunschbild zivil?