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Autor Rollo83
 - 11. Januar 2018, 06:55:01
Das ist in der Trennungsgeldverordnung bzw in den Ausführungsbestimmungen sehr gut und für jeden verständlich erklärt.
Grob angerissen geht es dort um die Fahrzeiten mit dem KFZ und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und um die Abwesenheit von "zu Hause".
Autor Gaszkin
 - 10. Januar 2018, 17:30:02
Sehr geehrte Forum Mitglieder,

ich befinde mich z.Zt auf einer ZAW die mit einem 6 Monatigen Praktikum in einem Zivilen Betrieb verbunden ist. Von unseren Leitdozenten haben wir die Praktikumsbetriebe verteilt bekommen. Aufgrund dessen, dass mein Praktikumsplatz 65km von meinem Dienstort/ZAW BeSt entfernt ist, pendle ich in der Woche die 65 km hin und zurück. Ein TG6 Antrag habe ich bereits gestellt, darauf hin bekam ich eine eMail von dem zuständigen Bearbeiter, dass die Zumutbarkeit der tägl. Rückkehr zum Dienstort festgestellt werden muss.

Was bedeutet dies ?

Habe bereits mich hier im Forum etwas erkundig was das angeht, jedoch werde ich da nicht wirklich schlau von.

Wie wird das berechnet ?

Dienstbegin ist immer um 06.45 und endet um 16.30, ich benutze mein privates Kfz, gibts überhaupt noch das Vpflgeld ?

MfG