ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: dunstig am 18. Januar 2018, 13:54:21
Danke LwPersFw für die Antwort. Das beantwortet meine Frage.
Entscheidungen treffen und das eigene Hirn benutzen, setzt eine gewisse Informationsbasis voraus. Habe ich diese nicht, sehe ich nichts verwerfliches daran, nachzufragen.
Zitat von: miguhamburg1 am 18. Januar 2018, 13:31:38Vielen Dank für den hilfreichen Rat.
Wie wäre es, @ dunstig, wenn Sie mit dieser Frage an Ihren Disziplinarvorgesetzten heranträten. Denn der ist nun wirklich der Einzige, der Ihnen verbindlich für Sie Auskunft geben kann.
ZitatSehr geehrte Damen und Herren Kommandeure, Dienststellenleiter und Einheitsführer,
wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, hat sich mit Wirkung 01.01.2017 die Gültigkeit der
ATN Ersthelfer A (Vollausbildung sowie Modulausbildung) auf 24 Monate verlängert.
Die Gültigkeit berechnet sich wie folgt:
Tag der Ausbildung + 24 Monate – 1 Tag
Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Gültigkeit der ATN Ersthelfer A von allen
Soldaten, welche im Kalenderjahr 2016 eine Modulausbildung absolviert haben,
systemseitig im PersWiSysBw auf den 31.12.2018 festgelegt wird.
Das bedeutet, dass alle Soldaten, welche im Kalenderjahr 2016 eine Modulausbildung
absolviert haben, grundsätzlich im Kalenderjahr 2017 ein ,,EH-A freies" Jahr haben und
erst wieder im Kalenderjahr 2018 zur Modulausbildung müssen.
Jedoch wurde parallel zur Verlängerung der Gültigkeit der ATN Ersthelfer A das
Lehrgangsangebot im Vergleich zum Kalenderjahr 2016 reduziert, um die Auslastung der
Ausbildungsteams gleichmäßiger zu gestalten sowie insbesondere die Erfüllung der
zusätzlich gestellten Aufgaben an die SanStff Einsatz XXX zu gewährleisten.
Erschwerend hinzu kommt die Aufstellung von zwei zusätzlichen Rekruteneinheiten, die
jeweils eine Vollausbildung erhalten müssen. Somit entfallen weitere 400 Lehrgangsplätze
in diesem Kalenderjahr.
Ich bitte Sie daher, in Ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Lehrgangsplanung so zu
gestalten, dass Sie Ihre Soldaten, welche zwar grundsätzlich erst im Kalenderjahr 2018
eine Modulausbildung absolvieren müssten, anteilig bereits 2017 in die Modulausbildung
befehlen, um einen ,,Ausbildungsstau" im Kalenderjahr 2018 zu vermeiden.