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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: ulli76 am 01. November 2017, 19:04:45
Ist der Patient ein Jahr nach OP beschwerdefrei, ist das kein genereller Ausschluss mehr.
ABER: Das grundsätzliche Problem ist ja nicht behoben und mit der OP wurde an der Statik eines sehr empfindlichen Problems gearbeitet.
Fachdienst Luftwaffe sollte aber je nach Fachrichtung machbar sein. Obacht mit Luftfahrzeugen- Ganzkörpervibrationen können die Wirbelsäule weiter schädigen (ui- Betriebsmedizin ist ja gar nicht mal soo doof)
Zitat von: Andi8111 am 29. Oktober 2017, 14:04:25
Auch wenn die Vorgaben der entsprechenden Richtlinien zur GZ Vergabe jetzt erfüllt werden, ist nach der derzeit bekannten Datenlage nicht von einer Kuration=Heilung auszugehen.
Wenn Sie nun ausgewiesener Spezialist mit fertigem Studium oder für die Bundeswehr verwertbarem Berufsabschluss in einer Mangelverwendung sind, könnte eine Ausnahmegenehmigung möglich sein.
Für den Truppendienst werden Sie nicht genommen werden, da viele Bewerber mit gesundem Rücken zur Verfügung stehen, die weggeschickt werden müssen..
Zitat von: HSV-Patrick am 01. November 2017, 14:51:00
Mich interessiert mal brennend, ob hier welche sind, die trotz einem alten operierten Bandscheibenvorfall trotzdem angenommen wurden.
( Fw SaZ12 )