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Zitat von: didi62 am 22. Januar 2018, 08:28:19
Es wird ja auch nicht das gesamte Eiknkommen aus der Ausbildung von den ÜG abgezogen.
Bei einer BFD-geförderten Maßnahme erhöhen sich die ÜG von 75 % auf 90 %. Wird aus der Ausbildung ein Einkommen von mehr als
15 % erzielt, vermindern sich die ÜG wieder um 15 % auf 75 %.
Die ÜG werden daher lediglich um 15 % gemindert, egal um wieviel die 15 %-Grenze überschritten wird.
Zitatbewegt sich der Ausbildungsbetrieb schon in einer Grauzone.