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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 01. Februar 2018, 07:41:15
Zitat von: Tasty am 31. Januar 2018, 22:08:16
Dass Erstattungen des Arbeitgebers gegenzurechnen sind ist wohl selbstverständlich und nicht weiter erwähnenswert.

Wenn du so viele Steuererklärungen bearbeitet hättest wie ich, wo das nicht der Fall war, dann würdest du das nicht sagen.
Autor Tasty
 - 31. Januar 2018, 22:08:16
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2018, 21:53:16
Aber ich habe schon Entlassungsverfahren erlebt, weil Soldaten einzeln Reisekosten abgerechnet haben, obwohl sie eine Fahrgemeinschaft gebildet hatten.
Die Bw stellt mittlerweile Günstigkeitsberechnungen an und wenn diese ergibt, dass eine Bahncard 100 eben weniger kostet als die Reisekosten über den Zeitraum der Dienstleistung, dann wird eben diese erstattet.

Hier könnte man dagegen Beiträge so verstehen, dass eine Bahncard beschafft und trotzdem Reisekosten einzeln abgerechnet werden. 

Nein, grundlegendes Missverständnis, es ging gar nicht um Reisekosten und auch nicht um Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn sondern einzig um die Berücksichtigung von Werbungskosten, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
Dass Erstattungen des Arbeitgebers gegenzurechnen sind ist wohl selbstverständlich und nicht weiter erwähnenswert.

Ich finde es schade, dass jungen, unerfahrenen Kameraden nicht konstruktiv geholfen wird auch in Randgebieten des Berufslebens Fuß zu fassen und sie statt dessen mit so haltlosen Vorwürfen brüskiert werden.
Autor wolverine
 - 31. Januar 2018, 21:53:16
Ach Tasty ::), ich weiß jetzt schon, dass ich eigentlich gar nicht auf diese Unqualifiziertheit reagieren sollte; ist wahrscheinlich jetzt schon verschwendete Zeit und Mühe und ich werde es bestimmt gleich bereuen. ::)

Wer mich nur ein ganz klein wenig kennt, der weiß, dass Sozialneid nun wirklich nicht meine bestimmende Charaktereigenschaft ist. Kann jeder behaupten, das weiß ich. Bei mir stimmt's; das weiß ich auch. Ob es geglaubt wird? Ist mir letzten Endes auch egal!

Wer meinen Beitrag verständig ließt, sieht, dass ich unserem Fragesteller bestimmt nicht 30 Cent/ km missgönne, obwohl er zu Fuß zur Arbeit geht.

Aber ich habe schon Entlassungsverfahren erlebt, weil Soldaten einzeln Reisekosten abgerechnet haben, obwohl sie eine Fahrgemeinschaft gebildet hatten.
Die Bw stellt mittlerweile Günstigkeitsberechnungen an und wenn diese ergibt, dass eine Bahncard 100 eben weniger kostet als die Reisekosten über den Zeitraum der Dienstleistung, dann wird eben diese erstattet.

Hier könnte man dagegen Beiträge so verstehen, dass eine Bahncard beschafft und trotzdem Reisekosten einzeln abgerechnet werden. Sobald der Punkt der Vermögenschädigung des Dienstherrn erreicht ist, beginnt die von mir angemahnte Strafbarkeit.
Und im Steuerrecht ist es dort, wo Fahrtkosten geltend gemacht werden, obwohl es Erstattungen durch den Arbeitgeber gegeben hat, welche nicht gegengerechnet oder angegeben wurden.

Und nun soll es das für mich gewesen sein. Macht daraus, was ihr wollt. Ich tanze derweil einen Feigstanz weil ich wieder irgendeinem Kind die Bonbons abgeluckst und einem Beamten sein Trennungsgeld geneidet habe. ::)
Autor SherH
 - 31. Januar 2018, 19:26:22
Ganz entspannt bleiben bitte !
Autor Tasty
 - 31. Januar 2018, 19:15:11
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2018, 16:54:38
Reisekosten irgendwo anzusetzen, die nicht entstanden sind, klingt für mich strafrechtlich zumindest heikel. Bei Erstattungen riecht das nach Betrug/ erschleichen von Leistungen und steuerrechtlich nach Verkürzung.

Wie bitte???
Die Entfernungspauschale von 30ct pro Entfernungskilometer für Wege zur Arbeit und Familienheimfahrten steht unabhängig vom genutzten Beförderungsmittel und den dafür entstandenen Kosten zu. Selbst wenn Du zu Fuss gehst oder Dein Nachbar Dich jeden Tag kostenlos mitnimmt.
Das ist ja wohl das letzte, andere n hier auch noch Betrug zu unterstellen.

Mich bestätigt das wieder in der Auffassung, dass manche hier ihren Kameraden anscheinend nicht mal das schwarze unter den Fingernägeln gönnen. 👎🏽
Autor wolverine
 - 31. Januar 2018, 16:54:38
Reisekosten irgendwo anzusetzen, die nicht entstanden sind, klingt für mich strafrechtlich zumindest heikel. Bei Erstattungen riecht das nach Betrug/ erschleichen von Leistungen und steuerrechtlich nach Verkürzung.
Autor Tasty
 - 31. Januar 2018, 11:58:52
Er hatte gefragt, was/wieviel er bei der Steuererklärung absetzen kann, darum habe ich mit Bezug auf Werbungskosten geantwortet und nicht, ob/wieviel nach TGV erstattet wird.
Autor SherH
 - 31. Januar 2018, 11:11:09
Na das klingt doch super!
Vielen Dank, damit kann ich arbeiten :)
Autor Maj a.D.
 - 31. Januar 2018, 11:03:49
Bei mir wurde es stets problemlos akzeptiert, am besten im Vorfeld mal an der HS Bund anrufen; entweder ReFü oder Gezi, da es garantiert schon Lehrgangsteilnehmer gibt, die dieses Verfahren praktizieren. Die können dann über die AKTUELLE Handhabe vor Ort berichten.

Kleiner Exkurs: für ein Jahr wurden mir die Kosten der BC 100 sogar komplett erstattet. Aufgrund eines DP mit immenser Reisetätigkeit wurde in Absprache mit dem Ltr BwDLZ vereinbart, dass ich alle Dienstreisen mit der BC 100 2. Klasse bestreite und die ersparten Kosten für das Ticket der 1. Klasse gegengerechnet werden. Nach 7 Monaten hatte ich die Kosten komplett eingefahren, so dass beide Seiten einen Gewinn davon hatten, da mir die BC 100 komplett gezahlt wurde und für alle Dienstreisen in den letzten 5 Monaten keinerlei Reisekosten mehr für den Dienstherrn angefallen sind. (Eingerechnet wurden die 2 Familienheimfahrten, die fiktive BC 50 und alle Dienstreisen).
Das Angebot, das gleiche Procedere sogar mit der BC 100 1. Klasse zu ermöglichen, wurde durch mich abgelehnt, da ich nicht sicher war, ob auch hier alle Kosten amortisiert würden. Im Nachhinein gerechnet hätte ich auch diesen Betrag "gerissen" und es wäre immer noch für beide Seiten eine günstigere Variante gewesen, als Familienheimfahrten und Dienstreisen jeweils nach den geltenden Vorschriften abzuarbeiten. So habe ich zwar auf den Komfort der 1. Klasse bei Dienstreisen verzichtet, hatte aber eine schon im Vorfeld garantierte "Null-Belastung", da aufgrund der durch meinen Chef des Stabes bestätigten Prognose der zu erwartenden Reisekosten, die BC 100 2. Klasse zum Einmal-Preis durch den ReFü direkt im Voraus bezahlt wurde.

Transparenz bei den Kosten und den zu erwartenden Einsparungen für die Bundeswehr waren für alle in dem Fall bei den Beteiligten (CdS, Ltr BwDLZ, ReFü und mir)  schlüssig und konnten somit sauber begründet werden. Und wo kein Schaden, sondern nur Einsparung für die Bundeswehr entsteht, gab es auch keinen Grund zu Beanstandungen durch Kontrollorgane. Es müssen halt nur alle WOLLEN.
Autor SherH
 - 31. Januar 2018, 10:47:47
Diese Antwort hilft mir sehr weiter !
Ich habe kein Problem damit selber Geld in die Hand zu nehmen, aber es stellte sich halt die Frage ob ich die eine Dienstheimreise trotzdem anrechnen lassen kann, auch wenn ich mir eine BC100 gekauft habe.
Vielen Dank für diese aufschlussreiche Kalkulation. Um die 200euro Eigenanteil im Monat hört sich besser an, wie 600 im Monat.
Autor Maj a.D.
 - 31. Januar 2018, 10:34:51
Zum Thema BC 100 eine ausführliche Kalkulation:

Dir steht eine BC 50 2. Klasse zu (255€), dazu eine Familienheimfahrt pro Monat zum BC 50 Preis (149 € Maximalpreis). Also kalkulatorisch gut 170 € pro Monat (Dienstantrittsreise und letzte Heimreise mal außen vorgelassen, die verbessern die Kalkulation sogar noch). Die BC 100 kostet entweder einmalig 4270 € in der 2. Klasse pro Jahr (entspricht 356 € Monat) oder im Abo 395 €. Davon kannst Du schon mal die 170 € abziehen, so dass eine monatliche Eigenbelastung von 186 € oder 225 € an Dir hängenbleibt (also rechnerisch entweder 46 € oder 56 € für die WE Heimfahrt). Dafür kannst Du beliebig oft nach Hause fahren und zusätzlich Dich völlig frei mit allen Zügen der DB jederzeit fahren.

Zusätzlich gilt die BC 100 in vielen ÖPNV als Ticket, für Mannheim explizit in der gesamten Großwabe Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen; aufgrund der Lage der HS Bund bist Du auf den ÖPNV zum Bahnhof angewiesen. Die Monatskarte hier liegt bei 70,90€. Diesen Betrag kannst Du fiktiv weiter von Deinen Kosten abziehen, da Dir hier zumindest 8x im Monat Kosten zum Bahnhof und zurück entstehen, von sonstigen Fahrten nach Dienst in der Großwabe mal ganz abgesehen.

Vor diesem Hintergrund ist die BC 100 preislich unschlagbar, wenn eine vernünftige Bahnanbindung an den Heimatort gegeben ist.

In den drei Jahren meines BC 100 Besitzes habe ich sehr viele Fahrten zusätzlich unternommen, gerne auch mit den Kindern am WE, da diese kostenlos mitfahren können. Meine Frau nutzte die Inklusiv BC 25 für Ehepartner kaum, aber bedingt durch das Bahn Bonus Punkt System sind aufgrund der hohen Umsätze neben u.a. einem BlueRay Player auch mehrere Freifahrten auf der Langstrecke für meine Frau drin gewesen, so dass die gesamt Familie mehrmals quer durch die Republik reisen konnte, ohne einen Cent extra dafür auszugeben.

Ich hoffe, Dir aufgezeigt zu haben, dass auch mit "nur" einmal Familienheimfahrt im Monat das Ganze für einen Soldaten / zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr keinen allzu großen finanziellen Betrag nach sich zieht.

Zu guter Letzt: es gibt die BC 100 momentan im Probeabo für 3 Monate, um nicht gleich für 12 Monate abzuschließen; das ist der einzige wirkliche Nachteil der Karte, dass die Laufzeit immer 12 Monate beträgt.
Autor Nachtmensch
 - 31. Januar 2018, 10:27:31
Wenn ich mich richtig erinnere wird eine Wirtschaftslichkeitsberechnung durchgeführt, ob sich eine BC 50 für dich lohnt. Sollte sich diese lohnen, bekommst du diese fiktiv erstattet und kannst sie dann für die Fahrten nach Mannheim und zurück nutzen. Allerdings musst du sie dir nicht kaufen. Im BRKG steht ein Maximalbetrag von 130 oder 150€ den du maximal pro Familienheimfahrt bekommst, vorausgesetzt du bist ledig, für Verheiratete gelten wie schon gesagt, zwei Familienheimfahrten pro Monat. Weiterhin bekommst du, wenn du eine anerkannte Wohnung hast Trennungsgeld.
Es zwingt dich keiner jedes Wochenende nach Hause zu fahren, du hast normalerweise alles vor Ort was du so brauchst. Es sollte dir ja bereits vor der Bewerbung bekannt gewesen sein, wie weit es bis nach Mannheim ist oder anders gesagt, dass es nicht grade um die Ecke ist und weiterhin bist du Bundesbeamter und hast deine Zustimmung zugegeben das ganz Deutschland deine Heimat ist. Dir wird nichts anderes übrig bleiben, wenn du jedes Wochenende nach Hause fahren willst ein paar Euros in die Hand zu nehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre über eine der zahlreichen Mitfahrzentralen zu fahren oder einfach Kommilitonen fragen, ob sie zufälligerweise in dieselbe Richtung müssen.
Autor SherH
 - 31. Januar 2018, 10:04:28
Welche Auswahl der Möglichkeiten könnt ihr empfehlen?
1x im Monat ist tatsächlich zu wenig, wegen Freundin etc.
Wenn ich die 3 anderen Heimfahrten selber bezahle, komm ich auf locker 600.
da kann ich mir fast zweimal die BC100 holen 😅
Autor SherH
 - 31. Januar 2018, 09:58:49
Also es wird nur eine Dienstheimreise pro Monat bezahlt, der Rest ist Privatvergnügen.
Wird also die Hinfahrt und Rückfahrt komplett übernommen 1x im Monat?
Da käme ich auf 200-250 Euro für einmal hin und zurück !!!
Die BC 50 kostet 255 im Monat.

Nehmen wir an ich würde jedes Wochenende nach Hause fahren wollen.
Könnte ich trotzdem die eine Dienstheimreise abrechnen wenn ich mir die BC100 hole ?
Autor Tommie
 - 31. Januar 2018, 06:34:19
Was sind denn das alles für "vogelwilde" Rechnungen? Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass der Staat vier Familienheimfahrten im Monat bezahlt? Da gibt es Trennungsgeld mit kostenloser dienstlicher Unterkunft in Mannheim an der HS Bund und dann für Verheiratete zwei und für alle anderen eine Familienheimfahrt alle 30 Tage! Der Rest ist Privatvergnügen und kann über die Steuererklärung geltend gemacht werden!

@ SherH:

Der Suchbegriff für Google heißt "Trennungsgeldverordnung"! Und mit diesem Stichwort finden Sie auch hier im Forum einiges!