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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 08. Februar 2018, 17:06:12
Ich traue das den DV zu, du halt nicht.
ZitatNachschlagen kann auch noch mehr...
Das ist ja schon mal ein guter Anfang.
Autor Andi
 - 08. Februar 2018, 16:58:19
Zitat von: Ralf am 08. Februar 2018, 16:28:22
Und nun? Warum muss aus jeder Frage ein Grundsatzproblem gemacht werden?

Indem immer wieder von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird:

Zitat von: Ralf am 08. Februar 2018, 08:47:16
Zitatnoch kann ein Vorgesetzter eine Verbindliche Aussage dazu treffen
Das weiß aber auch jeder Spieß und Chef.

Und "Vermutungen" eines Leutnants sind kein "Wissen" eines Spießes/Chefs. Vorstellen kann ich mir auch viel. Nachschlagen kann auch noch mehr...

Gruß Andi
Autor Ralf
 - 08. Februar 2018, 16:28:22
Und nun? Warum muss aus jeder Frage ein Grundsatzproblem gemacht werden?

ZitatKurz: Was der Perser in der Kompanie nicht weiß, das weiß regelmäßig auch niemand anderes in der Kompanie.
Eben mal die Probe gemacht: einen vom Studium abgelösten Leutnant gefragt: "Was meinen Sie, wird, wird ihre Weiterverpflichtung irgendwo  aufbewahrt und falls ja, wo?" "In meiner "Akte". Na, so schwer ist das wohl doch nicht. Wer redet denn von Spezialwissen?
Autor Andi
 - 08. Februar 2018, 16:20:20
Zitat von: Ralf am 08. Februar 2018, 16:00:32
Dann hat er in der Tat ein Problem

Willkommen in der Bundeswehr 2018.

Zitat von: Ralf am 08. Februar 2018, 16:00:32
zum einen wird dann eine adäquate Dienstaufsicht schwierig

Nein, sie ist defacto unmöglich.

Zitat von: Ralf am 08. Februar 2018, 16:00:32
zum anderen überträgt die A-1480/6 -  "Führung der Personalakten der Soldaten und der Personalunterlagen mit Personalaktenqualität" dem DV verschiedene Aufgaben.

Bestimmt sogar, nur habe ich als DV Stufe I erstmal gar nicht das Wissen und die Erfahrung zu erkennen welches Wissen mir fehlt und zum anderen auch gar nicht die Zeit mir Dinge anzueignen, für die mein Dienstherr mich nicht ausbildet. Und da rede ich jetzt nicht von so "Lächerlichkeiten" wie Aktenführung, sondern auch von Dingen bei denen Nichtwissen sogar zu Straftaten führen kann (z.B. Arbeitsschutz) oder zu erheblichen Bußgeldern (z.B Arbeitsschutz, Ladungssicherung, Gefahrguttransport). Und lange vor solchen Dingen wie Aktenführung stehen dann Dinge wie Beteiligungsrecht, Vereinbarkeit von Familie und Dienst, Disziplinarrecht (inklusive der Führung des Disziplinarbuches), InFü-Prozesse (insbesondere Beschwerden und Eingaben), Materialbewirtschaftung, Verwaltungs-/Finanzierungsfragen und noch eine unendlich lange Liste anderer Dinge in denen ich entweder gar nicht oder völlig unzureichend ausgebildet bin.
Kurz: Was der Perser in der Kompanie nicht weiß, das weiß regelmäßig auch niemand anderes in der Kompanie.

Hatb mitunter auch damit zu tun, dass jeder mittlerweile irgendwelche Regelungen oder Bestimmungen ins Intranet stellt und dann davon ausgeht, dass sie irgendeinen Effekt haben (damit meine ich explizit auch GAIP).

Und ganz nebenbei gibt es da auch normative Auflagen: Auch ein Disziplinarvorgesetzter hat grundsätzlich eine 41 Stundenwoche (Gelächter).

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 08. Februar 2018, 16:05:25
Mein Spießlehrgang ist ja nun fast auf den Tag genau 25 Jahre her, aber Aktenführung war damals kein Lehrgangsthema. Das wurde mir mal in der dafür geforderten Vorausbildung beim PzGrenBtl 163 gezeigt und dann war es das. Aussage vom S1Fw: "Die Akten führen wir, du musst uns nur die entsprechenden Ausfertigungen hochgeben. Und nicht vergessen, alles im Impulsbuch eintragen!". Und damals war an einen eigenen PersUffz, geschweige denn einen PersFw, in der Kompanie überhaupt nicht zu denken.
Von meinen Chefs hatte von sowas gar keiner einen Plan, die wussten höchstens noch, dass es eine Stammakte bei der SDH und eine Zusatzakte irgendwo bei S1 gab.  ;)

So viel also zur "Kriegsgeschichte"  ;)
Autor Ralf
 - 08. Februar 2018, 16:00:32
Dann hat er in der Tat ein Problem, zum einen wird dann eine adäquate Dienstaufsicht schwierig, zum anderen überträgt die A-1480/6 -  "Führung der Personalakten der Soldaten und der Personalunterlagen mit Personalaktenqualität" dem DV verschiedene Aufgaben. Somit sollte er diese kennen. Unabhängig davon, was auf den Einheitsführerlehrgängen gelehrt wird, wird der Einheitsführer sich auch noch darüber hinaus Wissen aneignen müssen. Ich habe zumindest nur einen Bruchteil auf dem Lehrgang gelernt von dem, was ich anschließend gebraucht habe.

Allerdings muss ich auch nicht allwissend sein um zumindest mit ziemlicher Sicherheit sagen zu können, dass statusrechtliche Unterlagen eines Soldaten wahrscheinlich in der Grundakte aufbewahrt werden. Auch diese Diskussion müßig, da es ja überhaupt nicht die Frage des TE war.
Autor Andi
 - 08. Februar 2018, 15:45:47
Und woher soll dieses Wissen kommen? Teil eines Cheflehrganges ist es beispielsweise nicht. Und selbst wenn es bei Spießen erwähnt wird ist das nicht das Tagesgeschäft eines Spießes. Hier dieses Wissen vorauszusetzen ist m.E. in der Realität nicht abbildbar.

Gruß Andi
Autor Ralf
 - 08. Februar 2018, 13:57:23
Chefs und Spieße sollten wohl wissen, dass statusrechtliche Angelegenheiten in der Grundakte aufzubewahren sind. Dieser rudimentäre Wissensbestandteil des Personalaktenrechts als Disziplinarvorgesetzter und als Führer des Innendienstes und somit über den PersFw setze ich einfach voraus.
Autor Andi
 - 08. Februar 2018, 13:49:59
Zitat von: Ralf am 08. Februar 2018, 13:20:01
Die Angabe der GAIP und der Vorschriften resultierte aus der Einlassung des Beitrages vor meinem. Und war nicht auf deinen Beitrag bezogen, oder hatte ich den zitiert?

Gut, dann möchte ich meine Frage dennoch beantwortet haben. :)
Autor KlausP
 - 08. Februar 2018, 13:49:32
Danke.
Autor Ralf
 - 08. Februar 2018, 13:42:40
Nein, das war mal früher so. In die Nebenakte dürfen nur Vorgänge aufgenommen werden, die in der Grundakte oder in Teilakten enthalten sind und deren Kenntnis zur rechtmäßigen Aufgabenerledigung der betreffenden Dienststelle erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere die für die Rechtsstellung des Soldaten bzw. der Soldatin bedeutsamen Vorgänge. Schriftstücke von zeitlich begrenzter Bedeutung sind zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Autor KlausP
 - 08. Februar 2018, 13:37:39
Soll nicht die Nebenakte den gleichen Inhalt haben wie die Grundakte? Deshalb gibt es ja den von mir genannten Verteiler.
Autor Ralf
 - 08. Februar 2018, 13:20:01
Die ursprüngliche Frage war, ob Weiterverpflichtungen und Statusänderungen aufbewahrt müssen. Die Antwort war die Grundakte. Das weiß jeder Spieß und Pers.
Dass es um die Aufbewahrung innerhalb der Kompanie ging, hat der TE erst später ausgeführt.

Die Angabe der GAIP und der Vorschriften resultierte aus der Einlassung des Beitrages vor meinem. Und war nicht auf deinen Beitrag bezogen, oder hatte ich den zitiert?
Autor Andi
 - 08. Februar 2018, 12:24:12
Zitat von: Ralf am 08. Februar 2018, 12:12:17
GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 71-01-00  ::)

A-1480/6 und A-1380/2

Was eine Quelle jetzt mit deiner Behauptung zu tun, dass jeder Chef und Spieß das wissen würde? :P Oder steht in der Quelle, was Chefs und Spieße wissen?

Gruß Andi
Autor Ralf
 - 08. Februar 2018, 12:12:17
GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 71-01-00  ::)

A-1480/6 und A-1380/2