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Zusammenfassung

Autor Egger
 - 22. Juli 2006, 19:07:00
Auch wenn man zum Pfarrer eght muss man nen KDV stellen oder es über den Psychologen versuchen, wobei dir der Pfarrer raten wird es über KDV zu machen da es fast tot sicher ist.muss nen KDV schreiben und er schaut sich den nochmal durch und verändert ihn so das es alles passt.......musst halt n bissl andere gründe schreiben als n normaler verweigerer da du ja schon beim bund bist wobei man dieses sehr gut als argument nutzen kann!!

gruß
Autor Brago
 - 22. Juli 2006, 15:06:14
ZitatWenn man wegen psychischen Problemen entlassen wird, hat man keine Chance jemals wieder bei einer Behörde (Polizei, BA ect pp.) zu arbeiten.

Ich bezweifle dass ein KDV-Antrag oder eine Ausmusterung aus psychischen Gründen die Karriere bei ALLEN Behörden blockiert.

Bei den Exekutiven sicherlich (Polizei, Bundespol., Zoll, Justizvollzug etc). Aber gegen ganz normale Beamtenjobs dürfte eigentlich wenig sprechen.
Ein Bekannter von mir ist schon während der AGA rausgeflogen, weil er das ganze Psychisch nicht verkraftet hat. Der arbeitet jetzt beim Finanzamt als anwärter für den gehobenen Dienst.

Wobei Finanzamt von der alltäglichen Gefahrenstufe nicht zu verachten ist. Es kann schnell passieren, dass man sich beim Einschlafen den Bleistift ins Auge rammt. Kann böse Folgen haben sowas  ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Autor wolverine
 - 22. Juli 2006, 14:49:04
Das ändert die Sachlage nur im Detail: Auch als SaZ hätte man ihn dann nur noch durchgefüttert und das bei höherem Gehalt. Ob er jemals Ersatzdienst geleistet hätte - who know´s!?
Auch nach Beratung durch den Pfarrer kommt man um den ganz normalen KDV-Antrag nicht herum und der muss durchaus in der Hierarchie hochgehen. Aber natürlich hilft eine Beratung bei Fachleuten. Wer die Argumente kennt und weiss, wer was hören will, hat es in der Regel leicht. Sogar im internet sollen ja bereits Argumentationshilfen existieren.

Und ob andere Behörden überhaupt einmal in die Personalakte schauen und wie sie diese bewerten, steht im pflichtgemäßen Ermessen. Da gibt es leider auch bereits Negativbeispiele!
Autor peppie
 - 22. Juli 2006, 14:48:32
Zitat von: Brago am 22. Juli 2006, 14:42:47
Der KSK-Kamerad war SaZ 4. Das war ja das interessante.
Naja, mit Ersatzdienst muss er sich wohl nicht mehr rumärgern  ;D

Ich hab gehört, dass man über den Militärpfarrer mit einer an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit immer aus der Bw rauskommt.
Dannach hat man aber angeblich Probleme, wenn man sich bei Polizei oder ähnlichem Bewerben will. Wem dass aber egal ist, der sollte es mit dem Pfarrer versuchen. soll sehr schnell gehen, weil der Pfaffe nicht an den Dienstweg gebunden ist.

Man kann aus dem Wehrdienst entlassen werden, wenn man psychisch nicht mit dem Druck klar kommt. ABER: Wenn man wegen psychischen Problemen entlassen wird, hat man keine Chance jemals wieder bei einer Behörde (Polizei, BA ect pp.) zu arbeiten.

Edit:
Davon gabs in meiner AKP sehr viele in anderen Zügen..
Autor Brago
 - 22. Juli 2006, 14:42:47
Der KSK-Kamerad war SaZ 4. Das war ja das interessante.
Naja, mit Ersatzdienst muss er sich wohl nicht mehr rumärgern  ;D

Ich hab gehört, dass man über den Militärpfarrer mit einer an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit immer aus der Bw rauskommt.
Dannach hat man aber angeblich Probleme, wenn man sich bei Polizei oder ähnlichem Bewerben will. Wem dass aber egal ist, der sollte es mit dem Pfarrer versuchen. soll sehr schnell gehen, weil der Pfaffe nicht an den Dienstweg gebunden ist.
Autor wolverine
 - 22. Juli 2006, 11:50:54
Das wird evtl. auch der (inoffizielle) Grund für die Verweigerung des KSK-Aspiranten sein. Was soll man noch mit dem? Für Kommando hat es nicht gereicht, in seinem Job ist er ja unmotiviert und zur Bw steht er auch nicht mehr! Warum soll man ihn da noch die letzten Monate abtrödeln lassen? Besser ´raus mit ihm und sollen sich die Ersatzdienste mit ihm ´rumägern. Ist vielleicht nicht völlig einwandfrei aber im Ergebnis richtig und vertretbar.
Autor Timid
 - 22. Juli 2006, 11:43:31
Um nochmal auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Wenn der Antrag ausreichend begründet sowie formal korrekt ist, wird er wohl durchgehen. Denn noch hat derjenige ja keine wirklich wichtige oder teure Ausbildung erhalten, so dass die Bundeswehr ein begründetes Interesse hätte, ihn bei der Truppe zu behalten oder zu Zahlungen für die Ausbildung zu verpflichten o.ä..

Wenn das Verfahren dann einmal angelaufen ist, wird derjenige auch recht schnell weg sein - denn die Bundeswehr hat damit auch keinerlei Interesse mehr, ihn noch länger in der Truppe zu behalten.
Autor Metatron79
 - 22. Juli 2006, 11:33:35
Zitat von: DJ am 21. Juli 2006, 19:56:17
Nix und. ;)

Dann ist ja alles ok  ;)


M
Autor Mind
 - 21. Juli 2006, 20:34:57
Mich würde ja mal brennend interessieren, um wen's da geht, ich bin nämlich auch im OA-Btl Idar-Oberstein..  ;D

Aber hier gibt's ja mittlerweile schon einige Aussteiger..  :-\
Autor Brago
 - 21. Juli 2006, 20:01:37
Wir hatten nen übermotivierten HG. Dem war es bei den Schwimmbrückenpionieren zu lanweilig, weil's zuwenig "Action" gab. (Action = rumballern nach Meinung des HG).

Er wollte sich dann zur KSK melden, als KommandoFw. *lol*
Er hielt sich dafür auch für Supertauglich weil er die Schützenschnur in Gold, Sport- und Leistungsabzeichen hatte. *doppel-lol*

Er war dann ein paarmal weg auf irgendwelchen Untersuchungen. Irgendwann wurde er dann zu dem 3-wöchigem Einstellungstest eingeladen.

Nach 3 Tagen kam er zurück. (wer hätte das gedacht von uns) ;)

Er hat sich dann erst mal Urlaub genommen. Als er wiederkam hat er nur noch rumgeflucht vom [Zitat]"Drecksabgefucktem Scheißpuff von Wandersportverein Y-Deutschland"[/Zitat]. Und irgendwie hatte er keinen Bock mehr auf den Bund.

Er hats dann tatsächlich fertiggebracht nen KDV-Antrag zu stellen. Da haben wir ihn noch ausgelacht. Als der Antrag aber durchkam haben wir fast den Glauben verloren.

Nachgetrauert haben wir unserem "Elite-HG" zwar nicht, aber wir waren schon fasziniert, was bei nem KDV-Antrag so alles durchgehen kann.
Autor DJ
 - 21. Juli 2006, 19:56:17
Autor Metatron79
 - 21. Juli 2006, 18:27:06
Zitat von: DJ am 21. Juli 2006, 17:12:15
War sie nicht Berufssoldatin?

Ja. Und??  ???


M
Autor DJ
 - 21. Juli 2006, 17:12:15
Zitat von: Metatron79 am 21. Juli 2006, 12:10:28

So wie die Stabsärztin. Die geschätzten Kosten liegen bei 150.000€.

War sie nicht Berufssoldatin?
Autor Metatron79
 - 21. Juli 2006, 12:10:28
Zitat von: Timid am 20. Juli 2006, 13:00:48
zur Zahlung dieser Ausbildung herangezogen werden können.

So wie die Stabsärztin. Die geschätzten Kosten liegen bei 150.000€.

M
Autor Timid
 - 20. Juli 2006, 13:00:48
Nur muss bei Zeit- und Berufssoldaten zusätzlich noch beachtet werden, dass sie bei bestimmten schon stattgefundenen Ausbildungsabschnitten (Studium bei Offizieren) abhängig von der geleisteten Dienstzeit etc. pp. zur Zahlung dieser Ausbildung herangezogen werden können.

Aber das trifft im aktuellen Fall ja nicht zu.