ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 18. Februar 2018, 13:48:25Ich denke, somit liege ich im "grünen" Bereich und bekomme das TG, so wie LwPersFw es meinte.
Da hilft nur... dem KC eine "was-wäre-wenn-Frage" zu stellen.
Und anhand der Antwort das weitere Vorgehen zu bestimmen.
Sagt man Ihnen, dass in Ihrem Fall auch die neue Wohnung dann berücksichtigungsfähig ist ( nicht nur "anerkannt") und Sie die Nicht-Zusage der UKV bekommen... alles "Grün".
Zitat von: Bayern3_Hörer am 18. Februar 2018, 09:23:47
Heisst dass nun, ich würde für die neue Wohnung kein TG beziehen können, aber für die bisherige schon?
Zitat von: Ralf am 17. Februar 2018, 19:53:54
Die Anerkennung ist kein Problem, die ist ja von allem unabhängig. Das besteht ja ein Unterschied zur Berücksichtigungsfähigkeit. Da wird es darauf ankommen ob es 29 oder 30 km sind.
Zitat von: LwPersFw am 18. Februar 2018, 08:46:35.
Bisher konnte auch noch ein Tag vor dem Diensteintritt eine Wohnung angemietet werden und innerhalb der ersten 4 Wochen der Dienstzeit als berücksichtigungsfähig anerkannt werden.
Dies wird mit den neuen Vorgaben nicht mehr erfolgen.
Was uns aber hier fehlt, sind Erfahrungswerte, WIE die KC den Zeitpunkt "in Kenntnis der Einstellung" definieren.
Grundsätzlich kann man aber schon feststellen, der Weg...
Ich schau mal ob ich SaZ werden kann... wenn ja... miete ich mir noch schnell eine Wohnung...und werde TG-Empfänger... wird wohl so nicht mehr funktionieren...
Auch nicht ... wenn zwischen "In Kenntnis der Einstellung" und Diensteintritt dann z.B. noch 10 Monate liegen !
ZitatDie Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung erfolgt nicht, soweit diese Wohnung in Kenntnis der Einstellung ( ... ) außerhalb des räumlichen Zusammenhanges* zum Einstellungstruppenteil ( ... ) eingerichtet wird. Auf dieser Grundlage trifft die Einstellungsbehörde ihre Entscheidung hinsichtlich der Zusage der UKV."* räumlicher Zusammenhang = bis 50 km
Zitat von: Ralf am 14. Februar 2018, 16:30:00
Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung erfolgt nicht, soweit diese Wohnung in Kenntnis der Einstellung oder Übernahme außerhalb des räumlichen Zusammenhanges zum Einstellungstruppenteil/zur ständigen Dienststelle eingerichtet wird.