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Autor crstiano1
 - 01. März 2018, 09:06:02
Ok. Danke für die Antworten.
Autor dunstig
 - 01. März 2018, 09:00:42
Über 50km kann die Wohnung auch berücksichtigt werden, hängt aber von einzeln zu prüfenden Faktoren (wie der täglichen Fahrtzeit usw.) ab.

Aber Trennungsgeldmaßnahmen wirken sich immer erst bei der nächsten Maßnahme (Versetzung) aus. Denn 70km vom jetzigen Standort eine Wohnung zu beziehen, war ja deine freie Entscheidung, obwohl du dir der Entfernung bewusst warst. Warum sollte man dir also die Fahrtkosten bezahlen, wenn du auch näher zum Standort hättest ziehen können.

Daran ändert auch eine Heirat nichts.
Autor crstiano1
 - 01. März 2018, 08:59:56
Ich habe aktuell keine anerkannte Wohnung.
Ist es denn nicht so das wenn die KM sich im Rahmen halten diese möglicherweise berücksichtigt wird?

Also spielt eine Eheschließung keine Rolle bei dem Trennungsgeld?
Autor F_K
 - 01. März 2018, 08:51:30
Hast Du eine anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung / Hausstand?

Wenn NEIN, dann wird die Wohnung wohl anerkennungsfähig sein, aber aufgrund der Entfernung nicht berücksichtigt werden können.

Trennungsgeldempfänger eh nur bei der NÄCHSTEN Maßnahme.
Autor crstiano1
 - 01. März 2018, 08:46:25
Hallo,

ich bin 30 Jahre alt und wurde letztes Jahr versetzt. Befinde mich momentan auf Lehrgang und habe vor am Ende des Jahres in die "nähe" der Kaserne zu ziehen. (70km Entfernung)

Da meine zukünftige Frau in der gegengesetzten Richtung arbeitet haben wir uns für die Mitte entschieden.

Nun zu meinen Fragen.
-Wie sieht es aus mit dem anerkennen der Wohnung?
-Wie viel km waren da nochmal ausschlaggebend?
-Gibt es eine Möglichkeit TG Empfänger zu werden?

Grüße Cristiano