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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 04. März 2018, 13:38:46
Das Stichwort ist "Beihilfe". Dabei ist die Frau zu 70% und die Kinder zu 80% (bin mir da aber nicht sicher) beihilfeberechtigt, der Rest muss bei einer PKV versichert werden. Das trifft nur zu, wenn die Frau nicht gesetzlich versichert ist. In dem Fall läuft das über die GKV der Frau.
Autor Ralf
 - 04. März 2018, 12:52:32
ZitatFreie Heilfürsorge
Nein, nein und nochmals nein. Bitte mal mit diesem Stichwort die SuFu hier nutzen.
Autor PzGren5212
 - 04. März 2018, 12:45:33
Hallo liebe Forums-Mitglieder.

Leider bin ich trotz Suche nicht wirklich schlauer bzw. fündig geworden.
Und zwar bin ich (30J., Verheiratet, 2 Kinder) ab Sommer diesen Jahres einberufen zur EÜ.
Mir ist bekannt, dass ich selber die Freie Heilfürsorge zu nutzen habe. Aber wie ist das mit meiner Frau und meinen Kindern?! Was müssen oder sollten diese in die Wege leiten, um nach meinem Antritt zur EÜ, weiterhin ohne Nachteile zum Arzt gehen zu können?!
Leider bin ich da bisher nicht schlau geworden oder habe nichts hilfreiches gefunden in der Suche und die Personen, im Krankenkassen-Büro....nun ja... "bis dahin ist ja noch Zeit"... 4 Monate gehen schneller rum, als wie man denkt...
Nebenbei die Frage, WANN meine Frau die Versicherung abschließen muss?! Ist das jetzt schon möglich oder wirklich erst nach bzw. unmittelbar kurz vor Antritt zu meiner EÜ?!

Ich hoffe, ich werd für die Fragen hier jetzt nicht gelüncht. In meiner ersten aktiven Zeit, da war das alles für mich unwichtig, da Single ;)

Danke im Vorraus für hilfreiche Antworten