Neuigkeiten:

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Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor Bubbes
 - 27. März 2018, 22:37:24
Danke
Autor Andi
 - 27. März 2018, 22:33:56
Altes Recht mit Freistellung während der Dienstzeit zu neuem Recht mit längerer Förderung nach der Dienstzeit.
Autor Bubbes
 - 27. März 2018, 22:04:31
Interesshalber: Was meint der Kamerad mit "Wandeloption"?
Autor Andi
 - 27. März 2018, 21:17:23
Das ist der falsche Ansprechpartner, der richtige ist der S1, der das über den Personalführer prüft, wenn erforderlich.
Autor BSG1966
 - 27. März 2018, 15:16:15
Haben Sie schon mal Ihren BFD-Berater kontaktiert?
Autor Ralf
 - 27. März 2018, 13:35:09
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe: es gibt keinen zeitlichen rahmen, also bspw. nur noch 2018 o.ä.
Autor TeKa
 - 27. März 2018, 12:28:36
Hallo zusammen,

weiß jemand, bis wann man die sogenannte Wandeloption vom alten zum neuen BfD-Recht nutzen kann?

Danke im voraus!