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Zusammenfassung

Autor Altgedienter1
 - 02. April 2018, 15:50:21
KlausP, Deine Angabe "Kann verlängert werden" trifft den Nagel auf den Kopf.
In der Regel ist für den Eignungsübenden Ende im Gelände, wenn er vorher keinen Antrag auf Versetzung mit gleichzeitigen Verwendungswechsel gestellt hat und für eine Versetzung nicht genügend Restdienstzeit vorhanden ist.

Borsti, eine grüne Verwendung ist keine Verwendung wie eine normale GA sondern dann Dein Kernauftrag auf dem DP.
Oder hattest Du Orts-/ Häuserkampf in der GA? Von anderen Aufträgen ganz zu schweigen...
Du fängst von der Pike auf unten an.
Der Fw TrDst hat die klassischen Aufgaben Führen, Erziehen, Ausbilden. Das heißt in erster Linie Entscheiden ohne Hin- und Her.
Denn dafür ist Vorne keine Zeit. Die Soldaten erwarten es außerdem. Sonst warst Du die längste Zeit GrpFhr.
Jeder Fehler wird vorn mit Blut bezahlt. Du trägst dafür die Verantwortung.
Informiere Dich ersteinmal über den Werdegang im Trainingskatalog, schaue Dir die Inhalte genau an, informiere Dich über die Aufgaben und entscheide dann, ob das Deine Berufung ist.


Viel Glück und Horrido!


Autor Rollo83
 - 02. April 2018, 15:31:19
Ich bin  jetzt hier raus, das ist meiner Meinung nach deutlich zu wenig Ahnung für einen aktiven Soldaten.
Autor KlausP
 - 02. April 2018, 15:16:58
Keine Ahnung, wie "das KC" (wen immer Sie damit konkret meinen) auf die Aussage mit den 6Monaten EÜb kommen sollte, aber die dauert s hin immer vier Monate und kann auf Antrag des Soldaten oder des Disziplinarvorgesetzten einmalig um bis zu vier Monate verlängert werden. Selbstverständlich haben Eignungsübende dann auch keine 6 Monate Widerrufsfrist sondern sie können während der EÜb jederzeit ihre Emtlassung fordern.
Lesen Sie doch einfach mal Ihre Verpflichtungserklärung und Ihren Einberufungsbescheid zur Eignungsübung.

Wenn Sie sich als Feldwebel beworben, aber keine entsprechende Eignung bekommen haben gilt dieses Ergebnis für zwei Jahre. Dann können Sie erneut dafür getestet werden. Das gilt auch für den Laufbahnwechsel aus der Truppe.
Autor ulli76
 - 02. April 2018, 15:11:30
Weia- irgendwie weisst du nicht wirklich, was du willst und es scheint auch an der Selbstwahrnehmung zu hapern.
Du hast ganz sicher die Feldwebeleignung nicht wegen dem Sporttest nicht bekommen.
Wohl eher an der Ziellosigkeit und der Unfähigkeit, dich selbst zu informieren.

Du warst doch als Zivilangestellte in einer Zahnarztgruppe- da weisst du doch, was da gemacht wird und da solltest du auch mitbekommen haben, was Truppendienst ist.
Die Tätigkeit als Zahnarzthelferin ist dir zu langweilig, aber du willst irgendeine Weiterbildung im Personalwesen machen um in die Verwaltung zu gehen. Das passt doch hinten und vorne nicht zusammen.

Mein Tipp: Das wird mit dir und der Bundeswehr eher nix. Beende deine Eignungsübung und such dir ne Stelle bei nem zivilen Oralchirurgen.
Autor Borsti
 - 02. April 2018, 14:54:01
Okay gut zu wissen .

Nein leider nicht. 
Aber ich kann den Test doch wiederholen bzw. Antrag auf laufbahnwechsel stellen oder ?
Es hat etwas an dem sportlichen gehapert, aber jetzt nach der GA war der Test kein Problem mehr da habe ich ihn mit Bravur bestanden. Bei der Einstellung leider nur mit schlechtem Ergebniss.
Autor Rollo83
 - 02. April 2018, 14:49:12
EÜ ist eigentlich immer 4 Monate kann aber von beiden Seiten verlängert werden

Truppendienst sind einfach ausgedrückt dir Kameraden die keine zivil anerkannte Ausbildung absolvieren weil diese für den Dienstposten nicht nötig ist.
ZB Infanterie oder Feldjäger oder Panzer usw. aber IMMER Feldwebelstellen als Unteroffizier nicht möglich.

Haben sie eine Feldwebeleignung bekommen?
Autor Borsti
 - 02. April 2018, 14:45:09
Also meine Eignungsübung und somit Probezeit geht 6 Monate laut KC.
Also habe ich zum Glück noch etwas Zeit.
Aber ich habe ja nicht die langjährige Erfahrung in der BW . Was genau heißt den in den "truppendienst gehen" was sind das für verwendungen ?

Also weil ich ja wie schon gesagt keine Weiterbildung im Verwaltungsbereich gemacht habe, wäre meine Überlegung (ob das möglich ist weiß ich nicht) die Eignungsübung zu beenden und mich neu zu bewerben im Bereich z.B Personalverwaltung .

Autor KlausP
 - 01. April 2018, 20:23:05
Zitat von: Victor.E am 01. April 2018, 20:01:15
Zitat von: BSG1966 am 01. April 2018, 19:27:39
::)

Sie wollen mir jetzt erzählen dass man ganz easy peasy von "Neckermann"-StUffz Sanität zu Fw-Laufbahn Kampftruppe wechseln kann?

Nein. Besser alles lesen.

Zitat von: KlausP am 01. April 2018, 19:30:47
Und genau dieses Beispiel zeigt mir, dass Sie keine Ahnung haben. Fir die Laufbahn Feldwebel im Truppendienst ist generell kein bestimmter Zivilberuf notwendig.

Damit habe ich die Frage auch beantwortet.

Dann muss das Missverständnis wohl bei mir liegen. Ihre Antwort habe ich komplett anders interpretiert.
Autor Ralf
 - 01. April 2018, 20:06:29
Lieber Victor E., du vergisst eins, man kann nicht "einfach so" seinen Dienstgrad ablegen. Deswegen ist per Erlass geregelt, dass man grundsätzlich mind. ein Jahr auf Dienstposten (!) verwendet werden muss, bevor ein Verwendungswechsel in Frage kommt.
Autor Victor.E
 - 01. April 2018, 20:01:15
Zitat von: BSG1966 am 01. April 2018, 19:27:39
::)

Sie wollen mir jetzt erzählen dass man ganz easy peasy von "Neckermann"-StUffz Sanität zu Fw-Laufbahn Kampftruppe wechseln kann?

Nein. Besser alles lesen.

Zitat von: KlausP am 01. April 2018, 19:30:47
Und genau dieses Beispiel zeigt mir, dass Sie keine Ahnung haben. Fir die Laufbahn Feldwebel im Truppendienst ist generell kein bestimmter Zivilberuf notwendig.

Damit habe ich die Frage auch beantwortet.
Autor KlausP
 - 01. April 2018, 19:58:24
Dann müsste sie aber Diensteintritt am 04.12.17 gehabt haben (weil der 01.12. ein Freitag war). Eher unwahrscheinlich.
Autor TomTom2017
 - 01. April 2018, 19:41:29
Zitat von: KlausP am 01. April 2018, 19:30:47
Das passiert aber auf keinen Fall während der Eignungsübung (die im Übrigen fast rum sein dürfte).

Wenn die nicht schon rum ist. Die GA dauerte drei Monate und sie ist bereits in der Stammeinheit. Heute haben wir einen neuen Monat. Somit dürfte sie am Dienstag zum SaZ ernannt werden - wenn ich nicht falsch liege... :-\
Autor KlausP
 - 01. April 2018, 19:30:47
Sie haben echt Ahnung, wie?

Sie kann während der Eignungsübung nicht in den Truppendienst wechseln weil es dort keine Einstellung mit höherem Dienstgrad gibt. Und die Feldwebellaufbahn kann sie erst einschlagen wenn sie dafür im KC erneut (und erfolgreich) getestet wurde. Das passiert aber auf keinen Fall während der Eignungsübung (die im Übrigen fast rum sein dürfte).

Zitat von: Victor.E am 01. April 2018, 19:20:28
Was denken Sie denn benötigt man für eine zivile Vorausbildung als Scharfschütze in der Laufbahn der Feldwebel?
Nur als Beispiel zu sehen.

Und genau dieses Beispiel zeigt mir, dass Sie keine Ahnung haben. Fir die Laufbahn Feldwebel im Truppendienst ist generell kein bestimmter Zivilberuf notwendig.
Autor BSG1966
 - 01. April 2018, 19:27:39
 ::)

Sie wollen mir jetzt erzählen dass man ganz easy peasy von "Neckermann"-StUffz Sanität zu Fw-Laufbahn Kampftruppe wechseln kann?
Autor Victor.E
 - 01. April 2018, 19:20:28
Was denken Sie denn benötigt man für eine zivile Vorausbildung als Scharfschütze in der Laufbahn der Feldwebel?
Nur als Beispiel zu sehen.