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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 11. April 2018, 15:39:13
Zitat von: Adem_ am 10. April 2018, 21:29:19
Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?

Die Antwort habe ich schon gegeben:

Zitat von: Andi am 08. März 2018, 16:42:17
Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier. Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.

Über 25 hängt es konkret davon ab welche Unterkunftsart du hast (Mannschaften, Unteroffiziere ohne Portepee, Unteroffiziere mit Portepee, Offiziere), welche dann jeweils einen bestimmten Satz kostet. Dazu kommt dann noch der versteuerte Geldwerte Vorteil.
An der UniBw München gibt es maximal den Unterkunftsstandart Unteroffiziere mit Portepee, was dann circa 100€ im Monat plus geldwerter Vorteil sind.

Gruß Andi
Autor LwPersFw
 - 11. April 2018, 10:59:35
Zitat von: Adem_ am 10. April 2018, 21:29:19
Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?

Homepage UniBw...

"Unterkünfte

Während Ihres Studiums werden sie in der Regel auf dem Campus untergebracht sein. Der Studentenfachbereich versucht sein möglichstes um Sie in Einzelbelegung unterzubringen. Leider ist dies nicht immer sofort möglich. Die Stuben sind alle voll möbliert, das heißt Sie müssen bei Ihrer Anreise keine weiteren Möbelstücke mitbringen.

Sie benötigen keine Unterkunft?

Sollten Sie keine Unterkunft benötigen, da Sie sich eine Wohnung in der Nähe der Universität nehmen oder bereits in der nähe Wohnen, teilen Sie dies bitte zeitnah dem Studentenfachbereichsfeldwebel mit. Dieser leitet dann alle nötigen Schritte ein um Sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft zu befreien.

Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Unterkunft haben, steht ihnen der Studentenfachbereichsfeldwebel gerne per E-Mail mit Rat und Tat zur Seite."

Autor Ralf
 - 11. April 2018, 05:24:08
Bitte mal die Suchfunktion benutzen, das Thema Unterkunftspauschale, geldwerter Vorteil usw. kommt hier öfters.
Autor IcemanLw
 - 11. April 2018, 01:55:45
Das wurde mir auch gesagt bzw mir wurde gesagt, dass das erstmal kostenfrei ist.

Es ist ja nicht so, dass die paar Euro bei so einem Gehalt sonderlich relevant wären, aber eine Übersicht ist ja trotzdem angenehm.
Autor Adem_
 - 10. April 2018, 21:29:19
Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?
Autor Wüstensand
 - 08. März 2018, 23:19:31
Unterm Strich sind die 125€ schon recht realistisch.
Autor IcemanLw
 - 08. März 2018, 18:29:32
Ich versuch einfach nur, dass mich nichts überrascht ;)

Okay gut, also 140 vom Brutto zzgl. 50€. Hab erst gedacht mit den 125€ wie auf der Karriereseite wärs getan :/
Autor Andi
 - 08. März 2018, 16:42:17
Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier. Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.

Ansonsten finde ich es toll, dass du dir schon vor deinem Dienstantritt so viele sinnvolle Gedanken machst! Ist mir in dieser Form in den letzten 16 Jahren noch nie begegnet!

Gruß Andi
Autor IcemanLw
 - 07. März 2018, 13:24:55
Ja das hat aber dank diesem Thread nur noch mehr Fragen aufgeworfen:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,51073.msg526414.html#msg526414

Also das mit Brutto und Netto kann ich nicht entnehmen, aber nochmal mehr Besteuerung wg. einem geldwerten Vorteil?
Autor KlausP
 - 07. März 2018, 13:04:39
Haben Sie im Forum schon mal nach "Unterkunftspauschale" gesucht?  Siehe letzter Satz in meinem ersten Beitrag.  ::)
Autor IcemanLw
 - 07. März 2018, 13:01:30
Nur nochmal zu den Kosten für die Stube, werden die vom Brutto oder vom Netto abgezogen? Ich würde Grundgehalt eigentlich als Brutto definieren.

Autor KlausP
 - 07. März 2018, 12:49:17
... ja genau, die Anreise zum nächsten Lehrgang ...

Zu jedem Lehrgang/ jeder Versetzung werden Ihnen die Reisekosten erstattet. Wenn Sie die Dienstantrittsreise mit der Bahn machen, erhalten Sie vom BWDLZ die entsprechenden Fahrausweise.
Autor dunstig
 - 07. März 2018, 12:45:28
Die Rechnung kommt +- schon ganz gut hin. Als Grundlage kannst du damit auf jeden Fall planen. Dass dann die tatsächlichen Kosten etwas abweichen können, braucht man dir ja nicht zu sagen.

Auch wird das Essen in der Truppenküche irgendwann sehr "gewöhnungsbedürftig", sodass wohl zum Frühstück und Abendessen auch gerne mal auswärts eingekauft und gegessen wird.

Einen zusätzlichen großen Kostenberg hast du aber meiner Meinung nach nicht übersehen.

Ob du eine Diensthaftpflicht- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt oder Mitglied im Bundeswehrverband werden möchtest, ist eine persönliche Entscheidung.
Autor IcemanLw
 - 07. März 2018, 12:38:45
Zitat von: KlausP am 07. März 2018, 07:26:15
Können Sie bitte mal diesen Teil Ihre Satzes erläutern?

Zitat... dann am Ende die Rückfahrt zur GA  ...

Der ist für mich nicht verständlich. Danke.
Ja genau, die Anreise zum nächsten Lehrgang
Zitat von: BSG1966 am 07. März 2018, 11:12:21
Wenn die Frage darauf abzielt, wie hoch die Raten für das Auto sein dürfen - nehmen Sie bitte bitte im Zweifel ne Nummer kleiner.
Ich habe nicht vor ein Auto zu kaufen, ich fahre lieber Bahn.
Zitat von: Rollo83 am 07. März 2018, 07:09:11
Pericranium mein wohl eher das sie ihre Fahrten bezahlen müssen und diese in Ihrer Rechnung fehlen.

Ich gehe mal davon aus das sie als angehender Offizier dies wissen.
Ja, aber das ist ja mehr oder weniger kein zwingender Abzug. Ich werde, aber muss nicht nach Hause fahren. Deswegen gehört das ja nicht in die Rechnung rein :)
Autor Wüstensand
 - 07. März 2018, 11:44:51
Lieber drei Nummern kleiner und dafür schönen Urlaub, gutes Essen, Rücklage bilden etc.  ;D

Nee ohne Spaß mit sehr viel Disziplin kann man bestimmt 1400€ im Monat zurücklegen oder halt für Mist ausgeben, aber dann muss man schon sehr enthaltsam leben. Gerade die jungen frisch gebackenen Soldaten unterschätzen die Kosten für das wahre Leben doch enorm. War bei mir nicht anders damals.