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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat... 1. Ein Zug besteht doch normalerweise aus bis zu 40 Soldaten wie kann er dann ,,nur" Kommandant eines Schützenpanzers sein? ...
ZitatTeil A Fachliche Beschreibung
Der Panzergrenadieroffizier (PzGrenOffz) ist selbstständiger und eigenverantwortlicher Führer, Ausbilder und Erzieher von Panzergrenadierkräften im Rahmen eines Panzergrenadierzuges. Er stellt die Durchführung der Aufgaben im Grundbetrieb und Einsatz sicher. In der Lehrgangsgebundenen Ausbildung der Panzergrenadierkräfte vermittelt er die Einsatz- und Führungsgrundsätze der Panzergrenadiertruppe und prägt die auszubildenden Soldaten.
Teil B Tätigkeit
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
- Führer, Erzieher und Ausbilder eines Panzergrenadierzuges,
- Pädagogische Fachkenntnisse,
- Kommandant eines Schützenpanzer,
- Plant, führt durch und kontrolliert die Ausbildung der Teileinheit / der Einheit,
- Plant und kontrolliert die Materialerhaltung und die Materialbewirtschaftung der Teileinheit / der Einheit,
- Auswahl, Ausbildung und Beurteilung der unterstellten Soldaten der Teileinheit,
- Führungshilfe des Bataillonskommandeurs,
- Hörsaalleiter Ausbildungsbereich Panzertruppen.
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
- Der Panzergrenadieroffizier muss die Gliederung, Ausstattung und Aufgaben sowie die Führungs- und Einsatzgrundsätze des Panzergrenadierzuges mit dem Schützenpanzer oder der Panzergrenadierkompanie beherrschen,
- Er hat Grundkenntnisse über die Grundsätze der Kampfunterstützungstruppen und des Prinzips von Operationen verbundener Kräfte,
- Er hat die Fähigkeit einen Panzergrenadierzug / eine Panzergrenadierkompanie einzusetzen und nach taktischen Erfordernissen zu führen,
- Er verfügt über Fertigkeiten in der Schießlehre und Schießtechnik für Bordwaffen des Schützenpanzers,
- Er verfügt über die Fähigkeit zur Ausbildung und Erziehung,
- Er hat Kenntnisse der Versorgungsabläufe, von der Pflege und Wartung des Gerätes einer Panzergrenadiereinheit / Panzergrenadierteileinheit, sowie in der Materialerhaltung und Materialbewirtschaftung,
- Der Panzergrenadieroffizier beherrscht den Planungsprozess und verfügt über das Fachwissen und die Fähigkeit zur Durchführung der Dienstaufsicht in seinem Aufgabenbereich,
- Er kann die Grundsätze der zeitgemäßen Menschenführung und der Methodik / Didaktik der Ausbildung praktisch anwenden,
- Er hat Kenntnisse der Wehrdisziplinarvorschriften und Beurteilungsvorschriften,
- Er kann Unterrichte im Rahmen der politischen Bildung durchführen.
B.3. Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen
- Arbeiten werden zeitweise auf fremden Standorten/Plätzen im Inland und im Ausland und unter besonderen klimatischen Umweltbedingungen durchgeführt.
- Im Bedarfsfall ist der Einsatz im Schichtdienst erforderlich.
- Ständige hohe körperliche Einsatzbereitschaft.
- Gefährdungen bestehen durch:
· Umgang mit gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen (z.B. Schmier- und
Kraftstoffe),
· Umgang mit Explosivstoffen (Munition und Kampfmittel),
· Lärmbelastungen.
- Geistige Beweglichkeit
- Außendienstverwendungsfähigkeit und uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit,
- Kraftfahrverwendungsfähigkeit,
- Panzertauglichkeit,
- Muss über eine schnelle Auffassungsgabe verfügen und physisch und psychisch hohe Belastungen ertragen können,
- Fähigkeit zur zeitgemäßen Menschenführung,
- Muss über Teamfähigkeit verfügen.