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Zitat von: funker07 am 12. April 2018, 18:28:46Korrekt, und sogar noch mehr. Ein dienstlicher Grund allein reicht dafür nicht aus, der dienstliche Grund muss eine Abweichung geradezu erfordern. Da das ein Ausnahmetatbestand ist, ist dieser eng auszulegen (die Pause soll ja die Regel sein). Deshalb zählt auch die SAZV einige Regelbereiche auf, in denen das erforderlich sein kann (§ 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 7 SAZV).
Ein dienstlicher Grund muss aber vorliegen. "Haben wir schon immer so gemacht" ist definitiv kein dienstlicher Grund.
Zitat von: TomTom2017 am 12. April 2018, 12:10:08Die SAZV macht keine exakte Vorgabe, was diese dienstlichen Gründe sein mögen, aus denen von der Pausenregelung abgewichen wird.
Somit: Er darf diese 15 Minuten-Pause nach der SAZV "ignorieren", da die SAZV dazu keine Vorgabe macht
Zitat von: AZE posten am 12. April 2018, 11:21:57Grundsätzlich gilt eine Pause von 30 Minuten nach 6 Stunden bzw. 45. Minuten nach 9 Stunden (§ 7 Abs. 1 SAZV). Davon kann aber abgewichen werden, und zwar wenn dienstliche Gründe es erfordern (§ 7 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 S. 3). Dort ist eine Aufzählung, wann das möglich ist (z.B. GA, "Dauereinsatzaufgaben", etc.). Diese Aufzählung ist nicht abschließend, d.h. es können auch andere dienstliche Gründe vorliegen, die dort nicht erwähnt sind.
2. Kann der Chef wenn er Mehrarbeit anordnet die Pause "ignorieren" und ab 17 :00 Uhr Mehrarbeit befehlen( Mit Dienstplan etc.) . Das ist mit den Soldaten auch so besprochen das sie die 15 Min. Pause nicht in Anspruch nehmen. Kann der Chef die Pause nach 9.5 Stunden Streichen oder müssen diese 15 Minuten abgezogen werden ?