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Autor Andi
 - 07. Mai 2018, 10:59:58
Zitat von: Logrer am 05. Mai 2018, 07:39:01
Was mich jetzt interessiert ist, ob hier irgendjemand im Forum ist, der etwas über die Höhe aussagen kann, meine BFD-Beraterin konnte es jedenfalls nicht.

Dann soll sie das gefälligst prüfen.

Gruß Andi
Autor Logrer
 - 07. Mai 2018, 07:17:42
Sind dafür nicht zuständig weil das über den BFD abgerechnet wird
Autor Andi8111
 - 05. Mai 2018, 13:15:29
Kompetenzcenter Travelmanagement beim BAIUDBw.
Autor Logrer
 - 05. Mai 2018, 07:39:01
Moin

ich werde in naher Zukunft (in ca. 3 Monaten) im Rahmen bzw. zu Beginn meines BFD-Vollzeitanspruchs mit meiner Familie umziehen. Dafür steht mir oben genannter Zuschuss zu den Umzugsauslagen nach §26 BföV zu (Endumzug würde wohl auch gehen, mir wurde aber zu ersterem geraten, für den Fall, dass ich nach meinem DZE noch einmal umziehe).

Was mich jetzt interessiert ist, ob hier irgendjemand im Forum ist, der etwas über die Höhe aussagen kann, meine BFD-Beraterin konnte es jedenfalls nicht.

Wenn ich den § richtig deute würden mir ja zustehen:
Trennungsgeld (12,xx€ /Tag, da verheiratet)
Übernachtungskosten (6,67€/ Nacht ab dem 15. Tag oder ist das im Trennungsgeld beinhaltet)
und zus. das, was nach den §§6 - 10 BukG erstattet werden kann (d.h. nicht muss)

Also auf jeden fall die ersten beiden Positionen oder?

Hintergrund ist der, dass wir bereits Kostenvoranschläge von div. Umzugsunternehmen erhalten haben und bevor wir unsere Zusage geben gerne wissen würden, was uns in etwa zusteht.

Vielen Dank schonmal !