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ZitatSoldatinnen und Soldaten der Bundeswehr müssen bei ihrer Bewerbung um Einstellung in die Polizei
des Landes Niedersachsen grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie alle sonstigen
Bewerberinnen und Bewerber.
Eingestellt werden kann u.a. nur, wer das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Höchstalter).
Allerdings kann die Altersgrenze gem. § 3 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 NLVO-Pol unberücksichtigt bleiben, wenn
an der Einstellung ein dienstliches Interesse bzw. gem. § 3 Abs. 5 S. 2 NLVO-Pol ein erhebliches
dienstliches Interesse besteht.
ZitatAm Tag der Einstellung dürfen Sie das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt nicht für Soldatinnen/Soldaten (mindestens SAZ zwölf Jahre und das Ende des Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der Bewerbung noch keine sechs Monate zurück), das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.
Zitat von: Dmnk.prk am 24. April 2018, 01:28:35Könnten Sie das bitte näher erläutern? Bei der Polizei zumindest bekommen Soldaten keine Sonderbehandlung. Sie müssen die gleichen (Alters-)Vorgaben erfüllen wie andere Mitbewerber auch, zumindest ist es so bei der Bundespolizei und bei der Landespolizei Niedersachsen.
Selbst wenn man dann 40 ist, die 13 Jahre werden vom tatsächlichen Alter abgezogen. Bei Bewerbung wird man dann als 27 jährige/r behandelt.
Zitat von: Daniel Albert am 23. April 2018, 21:14:51Ähm, die Regelausbildung ist das Studium für Offiziere, da wird es keine Probleme mit der IHK geben...
Hallo Anton, ob du mit 40 noch einen Job bekommst hängt mehr davon ab, was du bei der Bundeswehr dann machst und ob diese Ausbildung / Tätigkeit von der IHK im privaten Bereich anerkannt ist.