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Autor Ralf
 - 30. Mai 2018, 20:09:44
Während den ersten 6 Monaten ja, danach ist es je nach StO unterschiedlich und bei Kommandierungen ist das auch anders. So kryptische Fragen wie "während der Ausbildung" sind nun einmal schwer zu beantworten.
Deswegen mein Hinweis auf das BwDLZ oder aber den Spieß der zukünftigen Einheit, denn die Unterkunftssituation ist ja durchaus verschieden.
Autor Aragorn01
 - 30. Mai 2018, 19:59:15
Danke für die Antwort, meine Frage Bezug sich darauf ob es möglich ist in der Kaserne zu schlafen. Meine Wohnung wurde anerkannt also gibt's Trennungsgeld.

Klar, wenn ich einmal in der Stamm bin und umziehen will, kann ich vor Ort suchen, nur halt nicht während der Ausbildung, weil ich dann weit weg bin...
Autor Ralf
 - 30. Mai 2018, 19:50:54
ZitatWie ist es nach der Ausbildung geregelt, kann ich in der Kaserne wohnen oder muss ich mir selber eine Bleibe suchen? Wenn ich suchen muss, gestaltet es sich schwer, da ich z. Zt. etwa 600km von der Stamm entfernt wohne.
Das ist doch kein geschlossener Vollzug! Du bekommst ja auch ein gutes Gehalt. Und wie das an dem Standort aussieht, solltest du dort z.B. mit dem BwDLZ abklären. Mal einfacher, mal schwerer.
Aber ist ja auch die Frage, ob man Trennungsgeld bekommt oder halt nicht.

Verpflegung wird so bezahlt wie in Anspruch genommen.
Ansonsten siehe hier: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63325.msg651127.html#msg651127
Autor Aragorn01
 - 30. Mai 2018, 18:31:48
Guten Tag zusammen,
Leider finde ich in der Suche keine passenden Antworten.

Ich bin Ü40 Bewerber und gehe 10/2018 in die Grundausbildung. Nun kann ich mir ja nicht für 3 Monate eine Wohnung suchen, zumal es danach ja auch erst auf die Uffz Lehrgänge geht.

Nun zu meinen Fragen:
Ist die Unterkunft und die Verpflegung für mich kostenpflichtig?

Wie ist es nach der Ausbildung geregelt, kann ich in der Kaserne wohnen oder muss ich mir selber eine Bleibe suchen? Wenn ich suchen muss, gestaltet es sich schwer, da ich z. Zt. etwa 600km von der Stamm entfernt wohne.