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Zitat von: ulli76 am 10. Juni 2018, 22:32:29
Es geht bei der Bildschirmarbeitsplatzssache darum,dass es eben nicht ausschließlich der Laptop sein darf, sondern dass eben ein Bildschirm und eine Tastatur extra dazu muss.
Zitat von: SDW am 08. Mai 2018, 16:09:18
... Was die eigentliche Problematik angeht:
Ein Notebook als ständiger Büroarbeitsplatz ist unzulässig, da Tastatur und Monitor in zwei getrennt positionierbaren Einheiten vorhanden sein müssen.
Daran hat sich auch die Bw zu halten.
Zitat von: Andi am 08. Mai 2018, 16:49:00Zitat von: SDW am 08. Mai 2018, 16:09:18
Die Bundeswehr darf sich freiwillig an Gesetze halten? Interessante Auffassung des Rechtsstaates.
Ich empfehle immer eine Norm insbesondere bezüglich ihres Geltungsbereiches und hinsichtlich von Ausnahmen von der Norm zu lesen, bevor ich mich genau zu solchen Fragen äußere...
Gruß Andi
Zitat von: ArbSchGdaß Vorschriften dieses Gesetzes ganz oder zum Teil nicht anzuwenden sind, soweit öffentliche Belange dies zwingend erfordern, insbesondere zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit.Wo ist nochmal der zwingend erforderliche Belang, einen Monitor nicht zu kaufen?
Zitat von: SDW am 08. Mai 2018, 16:09:18
Die Bundeswehr darf sich freiwillig an Gesetze halten? Interessante Auffassung des Rechtsstaates.
Zitat von: SDW am 08. Mai 2018, 16:09:18Ergibt sich aus Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG, § 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst, (2)Zitat von: Andi am 09. März 2018, 10:07:25Die Bundeswehr darf sich freiwillig an Gesetze halten? Interessante Auffassung des Rechtsstaates.
Brauchst du auch nicht, da das Arbeitsschutzgesetz für die Bundeswehr nicht gilt. Sie setzt freiwillig das ein oder andere um, aber nicht alles.
[...]
Zitat von: Andi am 09. März 2018, 10:07:25Die Bundeswehr darf sich freiwillig an Gesetze halten? Interessante Auffassung des Rechtsstaates.
Brauchst du auch nicht, da das Arbeitsschutzgesetz für die Bundeswehr nicht gilt. Sie setzt freiwillig das ein oder andere um, aber nicht alles.
Zitat von: FoxtrotUniform am 09. März 2018, 22:06:04
Nun, es gibt auch Docking Srationen für grüne IT, wobei dies nicht die Regel darstellt.
Zum BWI mobilen Arbeitsplatz gehört auch ein Monitor, dies wurde vor kurzem erst so seitens der Firma publiziert. Dort würde ich über den IT-Verabtwortlichen nachhaken.