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Zitat von: F_K am 02. Juli 2018, 12:22:22
Es geht hier um FschJg Mannschaften - ggf. EGB.
Da "KSK" immer Feldwebel sind, kommt dieser Weg für den TE nicht mehr in Betracht.
Zitat von: dunstig am 02. Juli 2018, 12:29:19
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, weil es da ja eine Änderung gegeben hat, aber früher war es doch so, dass bei Bewerbern Ü40 das BMF sein Einverständnis geben musste oder nicht? Und da war es doch quasi unmöglich dies zu erwirken, wenn es nachweislich mehr als genug junge Bewerber gibt.
Zitat...da wird ausgesagt das sich Mannschaftssoldaten aus der Truppe jederzeit bewerben dürfen...
Zitat von: mma am 02. Juli 2018, 08:24:32Na das ist doch schön, dass man mich immer noch kennt.
Wieso wußtest Du das denn nach dem Eingangspost? Ich kenne Dich auch aus dem Forum Sondereinheiten.de
Zitat von: LwPersFw am 02. Juli 2018, 10:19:05
zu @ mmaZitatUnd warum auch nicht, die Amerikaner zum Beispiel haben sehr gute Erfahrungen mit Bewerbern über 40 Jahren bei der Delta Force, die finden es nicht verkehrt wenn der Soldat Lebenserfahrung mitbringt. Und über das körperliche entscheidet ja das Eignungsfeststellunhsverfahren, wozu also sture Altersbegrenzungen vorgeben wenn man die Auswahl eh nir bestehen kann wenn man fit ist..
werde es versuchen, man sagte mir beim KSK auch das sogar meine 16 Monate Dienstzeit von 1998 angerechnet würden, ich dürfte mich dann also bereits nach 2 Jahren Dienstzeit zu den Tests melden. Wobei mir zwar auch abgeraten wurde. Aber wie gesagt ich versuche erstmal in den regulären Truppendienst einzutreten, sollte das funktioniert haben, dann kann ich mich ja jederzeit nach der dreijährigen Dienstzeit beim KSK zu den Tests melden. Und wenn ich mir so die heutige Jugend, Smartphone Generation so angucke, stufe ich meine Chancen gar nicht mal schlecht ein
Vorgaben des BAPersBw für aktive Soldaten:ZitatVoraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren
+ Bewerbungshöchstalter:
> Uffz m.P. 32 Jahre
> Uffz o.P. 28 Jahre
> Msch 24 Jahre
Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall das BAPersBw Abt IV auf Vorschlag des Kdr KSK.
Die Mindestverwendungszeit im KSK für Uffz m.P. sind dann 8 Jahre (inkl. 2 Jahre Ausbildung).
D.h. die reguläre Verwendung eines Uffz m.P. - der mit 32 einsteigt - liegt bei 40 bis 45...50
Ja ... Ausnahmen sind im Einzelfall möglich ... die Wahrscheinlichkeit aber, dass der Kdr KSK einen Bewerber erst mit 47/48 zum Auswahlverfahren zulässt, der bei Erfolg erst mit 50 als KdoFw einsetzbar wäre, ist eher als sehr gering zu bewerten.
D.h. versuchen kann man Vieles ... sollte bei solchen Wahrscheinlichkeiten immer einen Plan B haben...
Das gilt genauso für Verwendungen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen --- wie die FSSV/FFSV
Mit diesen Fehlerziffern ist da nichts zu machen - auch nicht über eine Ausnahmegenehmigung:
• III 23, III 25,
• IV 42, IV 59, IV 79, IV 81,
• V 18, V 20, V 76,
• alle höheren Gradationen dieser Gesundheitsnummern sowie
• VI 22.
ZitatUnd warum auch nicht, die Amerikaner zum Beispiel haben sehr gute Erfahrungen mit Bewerbern über 40 Jahren bei der Delta Force, die finden es nicht verkehrt wenn der Soldat Lebenserfahrung mitbringt. Und über das körperliche entscheidet ja das Eignungsfeststellunhsverfahren, wozu also sture Altersbegrenzungen vorgeben wenn man die Auswahl eh nir bestehen kann wenn man fit ist..
werde es versuchen, man sagte mir beim KSK auch das sogar meine 16 Monate Dienstzeit von 1998 angerechnet würden, ich dürfte mich dann also bereits nach 2 Jahren Dienstzeit zu den Tests melden. Wobei mir zwar auch abgeraten wurde. Aber wie gesagt ich versuche erstmal in den regulären Truppendienst einzutreten, sollte das funktioniert haben, dann kann ich mich ja jederzeit nach der dreijährigen Dienstzeit beim KSK zu den Tests melden. Und wenn ich mir so die heutige Jugend, Smartphone Generation so angucke, stufe ich meine Chancen gar nicht mal schlecht ein
ZitatVoraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren
+ Bewerbungshöchstalter:
> Uffz m.P. 32 Jahre
> Uffz o.P. 28 Jahre
> Msch 24 Jahre
Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall das BAPersBw Abt IV auf Vorschlag des Kdr KSK.
Zitat von: wolverine am 02. Juli 2018, 07:23:03
War mir nach dem Eingangspost klar...Zitat von: wolverine am 01. Juli 2018, 21:24:12
Na dann: Glück Ab!
Zitat von: wolverine am 01. Juli 2018, 21:24:12
Na dann: Glück Ab!
Zitat von: ulli76 am 01. Juli 2018, 23:47:24
THEORETISCH ist es möglich. Aber keine Einstellung als SaZ 17.
Praktisch ist es eine völlige Schnapsidee. Das wird nichts und jeder vernünftige Prüfer wird dich für so eine Verwendung nicht nehmen, alleine schon um dich vor dir selbst zu schützen. Übrigens: In dem Alter bräuchtest du dann auch noch eine Ausnahmegenhmigung für die Springerei (wenn sich das nicht auf wieder geändert hat)