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Autor KlausP
 - 11. Juli 2018, 13:05:59
So lange die Wohnung nicht anerkannt ist werden Sie auch kein TG erhalten. Da Sie bereits von Ihrer Versetzung Kenntnis haben, wird die Anerkennung für diese Petrsonalmaßnahme aber auch nicht mehr wirksam.
Autor Figuna
 - 11. Juli 2018, 13:00:21
Guten Tag,

Ich habe seit 01.06.2018 eine Wohnung aber noch nicht bei der Bundeswehr anerkennen lassen.
Jetzt werde ich zum 01.10.2018 versetzt und die Wohnung liegt 80km von der Kaserne entfernt!

Steht mir dann Trennungsgeld zu oder was muss ich nun machen?

(Ich hab mir genug durchgelesen mit den Paragraphen aber ehrlich gesagt die hälfte nicht verstanden)

MkG