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Autor F_K
 - 15. Juli 2018, 10:26:15
@ Tasty:

Für die weitere Gewährung eines Dienstwagens gibt es keine vertragliche Grundlage - und da der Arbeitnehmer danach vermutlich das Unternehmen verlässt, gibt es diverse (ggf. strafrechtliche) Gründe die dagegen sprechen.

Also erläutere Mal unter den Aspekten von Untreue, Treu und Glauben, usw. wie frei er da ist ....
Autor Ralf
 - 15. Juli 2018, 09:52:55
Wie wird das denn dann steuerlich (1%) abgerechnet, wenn er doch da keinen Verdienst hat?
Autor Tasty
 - 15. Juli 2018, 09:36:11
Der AG kann (!) verlangen, dass Du den Dienstwagen während der EÜb zurück gibst - er muss es aber nicht.
Er kann genau so gut kulant sein und ihn Dir während der 4 Monate noch lassen. Da ist er ganz frei in seiner Entscheidung.
Autor andib77
 - 15. Juli 2018, 07:21:59
Besten Dank!
Autor F_K
 - 13. Juli 2018, 08:36:31
Oder allgemeiner:

Das Arbeitsverhältnis RUHT per Gesetz - damit ist der Arbeitsgeber von jeglicher Leistung befreit, zu diesen Leistungen zählt neben Gehalt / Lohn natürlich auch ein Dienstwagen.
Autor Tommie
 - 13. Juli 2018, 08:21:05
Nachdem Sie während der Eignungsübung nicht in einem Arbeitsverhältnis bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber stehen, werden Sie den Dienstwagen wohl oder übel vor der Eignungsübung dort abgeben müssen! Sie erhalten von Ihrem aktuellen Arbeitgeber während der Eignungsübung kein Entgelt und können daher auch keine Versteuerung geldwerten Vorteils abführen!
Autor Rollo83
 - 13. Juli 2018, 08:08:42
Ich denke das sollten sie mit ihrem Arbeitgeber besprechen.
Der Bundeswehr ist eigentlich egal wie sie zum Dienst kommen ob mit irgend einem Firmenwagen oder ob sie auf einer ALADIN fliegen.
Autor Tasty
 - 13. Juli 2018, 08:07:33
Das musst Du Deinen Arbeitgeber fragen.
Autor andib77
 - 13. Juli 2018, 08:04:12
Guten Morgen,

ich werde ab 01.10.18 meine Eignungsübung als FA antreten.
Zur Zeit fahre ich einen Firmenwagen den ich auch privat nutze.
Kann mir jemand sagen wie es sich mit dem Firmenwagen während der EÜ verhält?

Vielen Dank!

Beste Grüße,
Andi