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Zitat von: pzmeier am 23. Juli 2018, 16:54:43
Für die Entscheidung wie Trennungsgeld versteuert wird ist ausschließlich die Verwendungszeit der befristeten Maßnahme ausschlaggebend und nicht das Dienstzeitende.
Die PV aus 1 (Verwendungszeit weniger 48 Monate) hätte zur korrekten Festsetzung führen müssen. Formlosen Antrag an die Bearbeiterin richten, diese muss eine Änderungsmeldung für das zuständige BVA erstellen.
Zitat von: Rollo83 am 24. Juli 2018, 07:06:54
Wieso sollte das dem Finanzamt nicht auffallen?
Bei mir ähnlicher Fall. Hab das natürlich meinem Steuerberater übergeben weil meine Steuererkläungen von 2014 und 2015 schon abgeschlossen waren.
Der Steuerberater hat dieser wieder öffnen lassen, eine Neuberechnung veranlasst, über die Versetzungsverfügung nachgewiesen das meine Festsetzung auf dem Dienstposten < 48 Monate ist und gut ist. Hat zwar ewig gedauert aber hab dann für 2014 und 2015 die komplette Steuer die ich aufs TG nach6 gezahlt habe zurück bekommen.