Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 10. August 2018, 12:22:29
.. und dann ggf. BahnCard 50 - dass senkt die Vergleichskosten nochmal.

Sollte die Heranziehung aufgehoben werden ist es unmöglich, Kosten geltend zu machen - da gibt es keinen Vertrauensschutz.
(Denn gibt es nicht mal bei Einplanung für eine Auslandsverwendung - da wird man dann zusätzlich schriftlich belehrt ...)
Autor MMG-2.0
 - 10. August 2018, 12:11:27
Eh, ja stimmt, nur 2. Klasse.
Autor F_K
 - 10. August 2018, 11:32:27
Familienheimfahrten sind keine Dienstreisen - werden mMn zweiter Klasse durchgeführt- kommt daher auf die Flugkosten an.
Autor MMG-2.0
 - 10. August 2018, 11:09:56
Zitat von: Oli_007 am 09. August 2018, 08:18:44
[...]
Was passiert, wenn ich vor Antritt seitens Bw "ausgeladen" werde?
Die Heranziehung ist ja ein Bescheid, der natürlich auch aufgehoben werden kann. Kann ich dann die Kosten trotzdem geltend machen? [...]

Du kannst davon ausgehen, dass du auf den Kosten sitzen bleiben wirst, falls der H-Bescheid aufgehoben werden sollte.

Aber warum bleibst generell auf ein Teil der Fahrtkosten sitzen?
Die Bahn 1. Klasse ist doch bei der Strecke recht teuer, teurer als ein Flug.
Autor DA40
 - 09. August 2018, 20:11:33
Zitat von: KlausP am 09. August 2018, 20:05:11
Habe ich glatt übersehen. Ich glaube, ich werde alt ...  ;)

Ist dem Thread von heute nicht dein Tag ;-) - muss die Hitze sein.

Horrido!
Autor KlausP
 - 09. August 2018, 20:05:11
Habe ich glatt übersehen. Ich glaube, ich werde alt ...  ;)
Autor DA40
 - 09. August 2018, 19:48:56
Zitat von: KlausP am 09. August 2018, 08:42:46
Was für eine "Heranziehung" meinen Sie genau? Ist das eine Lehrgangsplanung oder eine Kommandierung zum Lehrgang?

Ich nehme mal an, eine Heranziehung zu einem Reservedienst... Sind doch im Forum Reserve...
Autor KlausP
 - 09. August 2018, 08:42:46
Was für eine "Heranziehung" meinen Sie genau? Ist das eine Lehrgangsplanung oder eine Kommandierung zum Lehrgang?

Bei der Planung steht dabei, dass daraus keine Ansprüche angeleitet werden können. Eine Kommandierung wird äußerst selten aufgehoben, meist dann, wenn die Lehrgangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Lehrgang wegen zu geringer Auslastung abgesagt wird.
Autor Oli_007
 - 09. August 2018, 08:18:44
Liebe Gemeinde,

ich habe einen Lehrgangsplatz für einen Lehrgang in Flensburg bekommen (Heranziehung liegt mir vor). Da die Familienheimfahrten per Zug und Auto zeitlich unsinnig sind (ca. 10 Std. ab München), werde ich fliegen. Je früher man bucht, desto geringer die Kosten.
Ist soweit mit dem ReFü abgesprochen, ich bleibe auf einem Teil der Kosten sitzen, nunja, was tut man nicht alles....

Nur:
Was passiert, wenn ich vor Antritt seitens Bw "ausgeladen" werde?
Die Heranziehung ist ja ein Bescheid, der natürlich auch aufgehoben werden kann. Kann ich dann die Kosten trotzdem geltend machen?

Danke für die Erhellung!