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Zusammenfassung

Autor OSB
 - 23. August 2018, 00:03:54
Entweder erhebliche Differenzen mit dem Richter, oder Handel bzw. Einfuhr spielten eine Rolle. Ansonsten wird diese Verurteilung nicht im Führungszeugnis auftauchen wenn es die einzige war/ist/bleibt.

Dennoch ist es ratsam die Hinweise zum entsprechenden Formblatt genauestens zu beachten und die Vorstrafe wenn gefordert zu offenbaren, denn bei einer eventuellen SÜ kommt sie ans Tageslicht.
Autor miT
 - 22. August 2018, 23:15:36
Geringe Menge, Ersttäter und 70 Tagessätze, haben Sie den Richter beleidigt oder ist die Definition von gering vielleicht etwas verzerrt.
Autor Andreas97
 - 22. August 2018, 21:20:29
Ja war das erste und letze mal
Autor F_K
 - 22. August 2018, 21:14:50
Als Ersttäter?
Autor Andreas97
 - 22. August 2018, 20:43:14
Nein ist in NRW passiert deshalb auch der ausdruck gezerrt
Da mir das übertrieben vorkam aber schwamm drüber
Autor SCPO
 - 22. August 2018, 19:03:56
70 Tagessätze für eine "geringe" Menge. War das in Bayern?
Autor Andreas97
 - 22. August 2018, 18:33:45
Erstmal danke euch für die schnelle antwort
Ich wurde zu 70 Tagessätzen je 28.00 = 1960 euro verurteilt  und ja es war eine geldstrafe.
Ich habe mal etwas gelesen dass es bis zu 90 tagessätzen durchgehen würde aber verlassen wollte ich mich darauf nicht sondern lieber mal nachfragen
Autor KlausP
 - 22. August 2018, 15:20:46
Zitat... Vor 3 Jahren wurde ich von der Polizei mit einer geringen Menge Cannabis erwischt und mich deswegen vors Gericht gezerrt. ...

Interessante Sichtweise für jemanden, der u.a. geloben will, "... das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."  ::)
Autor F_K
 - 22. August 2018, 15:15:15
War es eine Geldstrafe (wieviele Tagessätze) oder eine Einstellung gegen eine Geldauflage?

Wenn der Konsum tatsächlich schon lange beendet ist, sollte eine Einstellung als FWDLer möglich sein.

Viel Erfolg bei der Bewerbung.
Autor KlausP
 - 22. August 2018, 15:11:26
Zu wievielen Tagessätzen wurden Sie verurteilt?

Lesen Sie sich ganz genau den Bewerbungsbogen durch, ob Sie das dort angeben müssen. Weiterhin müssen Sie dem Karrierecenter ein "Führungszeugnis für Behörden" über Ihr Einwohnermeldeamt zusenden lassen.
Autor Andreas97
 - 22. August 2018, 14:55:42
Guten Tag alle zusammen

Ich wollte mich bei der Bundeswehr als FWDl bewerben und habe floge des Problem. Vor 3 Jahren wurde ich von der Polizei mit einer geringen Menge Cannabis erwischt und mich deswegen vors Gericht gezerrt. Nach der Verhandlung hab ich einfach nur eine hohe Geldstrafe erhalten die ich aber schon lange abbezahlt hab. Ich bereue denn Fehler echt und hab seitdem auch nichts mehr damit zutun , meine Frage wäre nun ob ich überhaubt eine chance habe dort angenommen zu werden ( bin ja quasi jetzt Vorbestraft )da ich nicht lügen und mit offenen karten spielen wollte

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

MFG