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ZitatWird das denn nicht nur bei Verfahrensfehlern berücksichtigt?Ein Ergebnis musst du doch anfechten, oder soll es Bestand haben? Also ist es ein Widerspruch, in dem zeigt du evtl. Fehler auf und bittest darüber hinaus auch um Ausnahmegenehmigung. Und schreibst auch warum, du meinst, eine Ausnahme zu sein, was bei einem Auslandseinsatz wäre etc. Irgend etwas musst du dir ja dabei denken, dass du das Ergebnis nicht akzeptierst. Dass eine Ausnahme immer ein Einzelfall ist, sollte ja klar sein, denn eine Regel und ein bloßer Formalismus ist das ja nun nicht. Das Votum, jemanden keinen Einsatz zuzutrauen hat schon ein schweres Gewicht, ist es doch eine Kernpflicht des Soldaten. Im Prinzip bist du eigentlich nur als ziv Mitarbeiter zu gebrauchen.
ZitatUnd woran mache ich fest, ob es ggf. einen gegeben haben könnte?Woher soll ich das wissen? Du bist doch der Meinung, dass etwas nicht so gelaufen ist, wie es sollte.
Zitat von: Ralf am 22. August 2018, 04:41:40
Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen, dabei den Widerspruch begründen.