ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: wolverine am 01. September 2018, 21:32:47
So ganz kann ich aber Ihr Problem auch nicht verstehen. Dass ReFü nicht der militärischste Job ist, war doch sicher schon klar, als man sich dafür entschieden hat, oder nicht?
Zitat von: wolverine am 01. September 2018, 21:32:47
Ich denke, genau für solche Aufgaben, z. B. Organisation der IGF, ist er da... Aber das wird sich nun einmal wenige Tage im Jahr beschränken...
Zitat von: wolverine am 01. September 2018, 21:32:47
...Insgesamt erlebt man in Stäben und Behörden nun einmal nicht die soldatische Kameradschaft alter Tage. Ich denke sogar, dass das in echten Infanteriekompanien in Zeiten der AZE nicht mehr so ist, wie es früher einmal war.
Zitat von: C-17 am 01. September 2018, 21:14:08
Kann dieser BeauftrMilAngel mir denn z.B. dabei helfen an Kompanien angegliedert zu werden wenn diese z.B. zum schießen fahren oder Märsche machen? Ich möchte da wenigstens alle paar Wochen mal eingegliedert sein und mit Kameraden Zeit verbringen und militärisch aktiv sein... Denn da wo ich sitzen werde sehe ich Soldaten nur wenn sie mal in's Büro kommen. Für mich ist das wirklich grade nicht angenehm und ich debatiere seit Tagen hin und her in meinem Kopf über das Für und Wider.
ZitatDas Grundgesetz zieht eine klare Trennung zwischen der Verwaltung (die Recht gesetzestreu umsetzt) und den Streitkräften (die im Zweifel nicht erst Rechtmäßigkeit prüfen, sondern schnell und tödlich zum Einsatz gebracht werden - prüfen kann man später noch).
ZitatDas schlägt sich im Statusrecht von Beamten zum einen und Soldaten zum anderen nieder. Soldaten folgen Befehlen für deren Folgen grundsätzlich der Vorgesetzte die Verantwortung trägt. Beamte folgen Weisungen, für der rechtmäßige Umsetzung sie selbst die volle persönliche Verantwortung tragen.
ZitatEleganter Weise hat der freundliche Gesetzgeber 2012 den Satz 3 in den §11 Soldatengesetz eingefügt in dem einem Soldaten im Falle von Anordnungen, die keinen Befehl darstellen die Beamtenpflichten bei der Ausführung auferlegt werden, also die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dienstlicher Handlungen und die etwaige Pflicht zur Remonstration.
ZitatAcht Jahre später hat sich weder die Ausbildung für Soldaten hinsichtlich des Verwaltungsrechtes geändert, noch werden sie darauf hingewiesen oder auf Verwendungen in der Verwaltung gesondert vorbereitet. Ein Soldat in der Verwaltung müsste also, um seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen zu können erst mal eine entsprechende Ausbildung erhalten, die denen der vergleichbaren Beamten entspricht (findet nicht statt und dürfte zeitlich wohl auch den Rahmen sprengen) und auch seine gewollte Sozialisation in gewisser Hinsicht völlig über Bord schmeißen!
ZitatBeamtenrecht:
Einem vorgesetzten Oberst im Zuge der Remonstration zu sagen, dass man seine Weisung nicht ausführen wird, weil sie gegen Nr Z aus Vorschrift XY verstößt ist für einen Oberfeldwebel kaum denkbar, aber seine Pflicht!
Soldatenrecht:
Einem vorgesetzten Oberst nach Erhalt eines Befehls zu sagen, dass man seinen Befehl nicht ausführen wird, weil sie gegen Nr Z aus Vorschrift XY verstößt kann bereits die strafbare Auflehnung gegen einen Befehl sein.
ZitatWenn du einen Soldaten in der Verwaltung einsetzt hat das umfassende Auswirkungen, die der Soldat mangels Ausbildung schlicht nicht erfassen kann!
ZitatDie Grenzen zwischen Streitkräften und Verwaltung hat das Grundgesetz nicht aus Langeweile gezogen.
ZitatVielleicht hat Andi sich - im Gegensatz zu dir - mit dem Thema einfach mehr beschäftigt. Wahrscheinlich hast du dazu aber auch einfach keine Lust. Könnte ja Arbeit bedeuten und Zweifel bringen.
ZitatUnd gerade die BND-Entscheidung zum Einsatz von Soldaten außerhalb der Streitkräfte ist hier ja eine relevante Basis für diese Überlegung. Denn hier hat das das Bundesverwaltungsgericht eben eine klare Grenze gezogen, nämlich den militärischen Bezug des Dienstpostens, der durch einen Soldaten zu besetzen ist - und das haben wir beim BND, AA und Bundeskanzleramt.
ZitatDen militärischen Bezug generieren wir in der Bundeswehrverwaltung aber nicht einfach dadurch, dass irgendwo Bundeswehr drauf steht.
ZitatZudem haben wir ja erst vor ein paar Jahren deutlich bei der Unterstützung des BAMF auch gehört, dass Soldaten in der Verwaltung nicht einfach überall eingesetzt werden können.
Zitat"Verschwörungstheorie" ist auch so ein Ding. Du musst im Kollegenkreis echt beliebt sein, wenn du andere Meinungen so bezeichnest. Wie reagieren Richter während eines Prozesses so auf dich, wenn du damit steil aus der kurve kommst, wenn die Gegenseite argumentiert?
ZitatUnd das Bundesverfassungsgericht entscheidet nach Anrufung und nicht initiativ
Zitat von: C-17 am 01. September 2018, 00:02:12
Das stimmt wohl... Rein Interessehalber: Was würdet ihr als erfahrene Soldaten in meiner Situation tun?
Zitat von: F_K am 01. September 2018, 08:30:08
Wo steht denn im GG geschrieben, dass Soldaten nicht auf abgesetzten Dienstposten / alleine eingesetzt werden dürfen?
Zitat von: justice005 am 01. September 2018, 10:44:58ZitatWo steht denn im GG geschrieben, dass Soldaten nicht auf abgesetzten Dienstposten / alleine eingesetzt werden dürfen?
Das steht nirgends, sonst gäbe es auch keine Soldaten beim AA, beim BND, im Bundeskanzleramt und vielen anderen Ressorts. Andi treibt nur mal wieder - wie alle paar Wochen - seine geliebte Sau durchs Dorf.
Zitat von: C-17 am 01. September 2018, 00:02:12
Die Tatsache, dass im Grundgesetz drinsteht, dass die Bundeswehrverwaltung in bundeseigener Verwaltung mit einem eigenen Verwaltungsunterbau geführt wird (Art 87b GG), bedeutet nicht, dass dort keine Soldaten Dienst tun dürfen. Das wäre ja auch unsinnig, denn auch die Wehrverwaltung gehört zur Bundeswehr und alle unterstehen dem gleichen Ressort, nämlich den BMVg.
Zitat von: C-17 am 01. September 2018, 00:02:12
Ich schreibe das hier auch nicht, um Andi zu überzeugen (das wäre auch hoffnungslos). Ich schreibe das hier, um dem unbeteiligten Leser keinen Anlass zu geben, sich von irgendeiner wilden Verschwörungstheorie anstecken zu lassen, so nach dem Motto, dass "die da oben ja alle nur vorsätzlich verfassungsfeindliche Entscheidungen treffen, aber nur der wahre Stammtischbürger den Verfassungsverstoß erkennen und zur Rettung des Landes dies im Internet jedem erzählen muss". Das ist nämlich derzeit das größte gesellschaftliche Problem in diesem Land.
Zitat von: C-17 am 01. September 2018, 00:02:12
PS.: Was verfassungsfeindlich ist und was nicht, bewertet das Bundesverfassungsgericht und sonst keiner.
ZitatWo steht denn im GG geschrieben, dass Soldaten nicht auf abgesetzten Dienstposten / alleine eingesetzt werden dürfen?