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Zitat von: SvenNotSan am 06. Juni 2018, 08:39:26Da alle Unternehmen/Landkreise/Krankenhäuser NotSans suchen nur die BW nicht?
ZitatIst jemand, oder hat jemand Kontakt zu einem Planungsoffizier?Was soll das denn bringen? Du musst nun selbsttätig werden, wenn du deine Einplanung bekommst. Also Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen und dann bei der Einplanung bw. beim Unterschreiben der Verpflichtungserklärung auf die von mir zitierte Vorschrift verweisen und im Zweifel soll der Einplaner dort nachschauen und du bestehst auf die SaZ12.
Zitat von: KlausP am 06. Juni 2018, 12:03:44Jup, z.B. steht auf der Internetseite für Seiteneinsteiger (Offz), dass man sich für mindestens drei Jahre verpflichten müsse:
Ich kann das auch nicht nachvollziehen, was der KB da erzählt haben soll. Bei Einstellung von ausgebildetem Fachpersonal mit höherem Dienstgrad ist zwar eine geringere Verpflichtungszeit möglich aber eben immer nur die Ausnahme.